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Gesundheitsgefahren:
Die Hauptaufnahme erfolgt über die Atemwege und die Haut. Bei akuter Intoxikation steht die intensive narkotische Wirkung mit Gefahr einer zentralen Atemlähmung im Vordergrund. Nervenschäden sind möglich. Bei chronischen Einwirkungen kann es zu Reizerscheinungen an den Schleimhäuten und den Augen kommen. Auf Grund der entfettenden Wirkung auf die äußere Haut sind Hautreizungen und Hautentzündungen möglich. Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Koordinationsstörungen und Ähnliches können auftreten. Bei höheren Konzentrationen treten Bewusstseinstrübung und Bewusstlosigkeit ein.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
Kennzeichnung:
Gefahrensymbol: Xn (Gesundheitsschädlich).
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
Weitere Angaben:
Flüssigkeit mit einem Flammpunkt 21-55 °C, die sich (oder brennbare, flüssige Bestandteile) bei 15 °C nicht in jedem beliebigen Verhältnis in Wasser löst (vormals Kategorie A II der VbF).
WGK 2: wassergefährdend.
Arbeitsplatzgrenzwert (TRGS 900): 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³.
H: Gefahr der Hautresorption.
Biologischer Grenzwert (TRGS 903): 1,5 mg/l Vollblut; 2.000 mg Methylhippursäure/l Harn.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Quelle: universum Verlag