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Glossar zu den Themen Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Arbeitsicherheit

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Ein wichtiger Punkt bei der Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems ist die Information und Motivation der Mitarbeiter.

 

Die typische Hierarchie der Dokumentation eines QM-Systems lässt sich wie folgt beschreiben:

  • Das Qualitätsmanagement-Handbuch (QM-Handbuch) beschreibt das QM-System in Übereinstimmung mit der festgelegten Qualitätspolitik, den Zielen und der Norm (Ebene A).
  • QM-Verfahrensanweisungen beschreiben die Tätigkeiten der einzelnen Stellen für die Umsetzung der Elemente des QM-Systems (Ebene B).
  • Arbeitsanweisungen, Berichte, Formulare usw. beschreiben detailliert Tätigkeiten für den Arbeitsplatz (Ebene C).

 

Die Arbeitsschutzbehörden und die Unfallversicherungsträger stehen der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen grundsätzlich positiv gegenüber, lehnen jedoch eine Normung und sich daraus ergebende Zwänge zur Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen ab.

 

Verweise

 

Literatur

  • DIN 55350-11 Begriffe zu Qualitätsmanagement und Statistik; Begriffe des Qualitätsmanagements
  • DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung
  • DIN EN ISO 19011 Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen
  • DIN EN ISO 9000 Qualitätsmanagementsysteme; Grundlagen und Begriffe
  • DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme; Anforderungen
  • DIN EN ISO 9004 Qualitätsmanagementsysteme; Leitfaden zur Leistungsverbesserung
  • DIN EN ISO/IEC 17021 Konformitätsbewertung; Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren
  • DIN EN ISO/IEC 17024 Konformitätsbewertung; Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren
  • DIN ISO 14050 Umweltmanagement: Begriffe
  • Arbeit und Gesundheit - Jahrbuch 2001. Innovation und Prävention, hrsg. v. W. Eichendorf u. a., Universum Verlag, Wiesbaden 2001 (Link)
  • ASCA - Leitfaden Arbeitsschutzmanagement, Teile 1-3. Hessisches Sozialministerium (Hrsg.), Wiesbaden 1997
  • Das OHRIS-Gesamtkonzept. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Hrsg.), 2005
  • Crosby, Ph. B.: Qualität ist machbar, McGraw-Hill Book Company, Hamburg 1990
  • Galliker, D.: Betriebe in Bestform. Gesundheit, Qualität und Umweltschutz aus einem Guss, Universum Verlag, Wiesbaden 2000 (Link)
  • Pischon, A./Liesegang, D. G.: Arbeitssicherheit als Bestandteil eines umfassenden Managementsystems, Heidelberg 1997
  • Schubert, K./Littinski, R./Ludborzs, B.: Sicherheits-Audits. Effizienzsteigerung im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Universum Verlag, Wiesbaden 1997 (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Viele Materialien enthalten freie Kieselsäure, z. B. Bimsstein, Erdfarben (Mineralfarben), Formsand, Granit, Grauwacke, Kieselerde, Kieselkreide, Kieselschiefer, Kieselgur, Quarzit, Sandstein und Schamotte. Auch silikathaltiges Material, wie z. B. Talkum, enthält gebundene Kieselsäure und kann gefährlich sein.

 

Durch Einatmen von Quarzstaub kann eine Quarzstaublungenerkrankung - Silikose - entstehen. Am gefährlichsten ist der ganz feine, mit bloßem Auge nicht erkennbare Staub, da dieser über die Atemwege bis in die Lunge gelangt, sich dort ablagert und allmählich das Lungengewebe atmungsunfähig macht. Die Gefährdung ist umso größer, je intensiver die Staubentwicklung, je größer der Anteil an lungengängigen Teilchen und je höher der Gehalt an freier Kieselsäure ist. Die Silikose entwickelt sich im Allgemeinen langsam. Auch nach Wegfall der Staubeinwirkung kann sie fortschreiten. Silikosegefahr besteht z. B. im Bergbau, bei der Steingewinnung, Steinbe- und -verarbeitung, in Schleifereien, in Formereien, Gussputzereien, beim Sandstrahlen, in Quarz- und Schamottefabriken, in grob- und feinkeramischen Betrieben sowie in Scheuer- und Putzmittelfabriken.

 

Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliciumdioxid in Form von Quarz oder Cristobalit ausgesetzt sind, werden nach der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" als krebserzeugend der Kategorie 1 oder 2 bezeichnet.

 

Zu den Schutzmaßnahmen zählen: dicht geschlossene Apparaturen, sehr gute Raumentlüftung, wirksame Staubabsaugung an den Entstehungs- bzw. Austrittsstellen, Mechanisierung der Arbeitsvorgänge, Tragen von Atemschutzfiltern der Stufe 2. Stoffe, die Kieselsäure enthalten, können z. T. auch ersetzt werden. Z. B. können statt Quarzsand metallische Strahlmittel zum Strahlen verwendet werden.

 

Schutzbestimmungen bestehen im Einzelnen für:

  • den Umgang mit Stoffen in der keramischen, feuerfesten oder Glas-Industrie, bei dem silikogener Staub entstehen kann
  • die Bearbeitung von Gegenständen mit Strahlmitteln, die mehr als 2 Gew.-% an freier kristalliner Kieselsäure enthalten.

 

Verweise

 

Literatur

  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
  • UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A 4) / (GUV-V A4)
  • UVV Grundsätze der Prävention (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz)
  • UVV Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen (VSG 4.2)
  • Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR 190) / (GUV-R 190)
  • Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
  • Grundsätze der Prävention (BGR A 1) / (GUV-R A1)
  • TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV
  • VDI 2262 Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz; Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe
  • Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 1.1 Silikogener Staub (BGG 904 / G 1.1)
  • BGIA-Report 8/2006: Quarzexpositionen am Arbeitsplatz
  • GESTIS-STAUB-EX - Datenbank "Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben" (Link)
  • GESTIS-Stoffdatenbank (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Gesundheitsgefahren:

Die Hauptaufnahme erfolgt über die Atemwege, aber auch eine Aufnahme durch die Haut ist möglich. Folgen: Lungen- und Nierenschädigung, Schädigung des Zentralnervensystems. Die einmalige Inhalation hoher Hg-Dampf-Konzentrationen führt zu Schlaflosigkeit (Lethargie), gefolgt von Ruhelosigkeit, Übelkeit, Durchfall, Metallgeschmack, Husten, beschleunigter Atmung und Atemstillstand. Als klassische Zeichen und Symptome einer chronischen Hg-Vergiftung werden beschrieben: erhöhter Speichelfluss mit deutlichem Metallgeschmack; Zahnfleisch- und Mundentzündung. Quecksilber reichert sich im Körper an.

 

Wichtige Schutzmaßnahmen:

  • Gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen
  • Dämpfe absaugen
  • Um Verdampfen von Quecksilber einzuschränken, die Temperatur in Arbeitsräumen, von Anlagenteilen und Quecksilberoberflächen möglichst niedrig halten
  • Auf größte Sauberkeit am Arbeitsplatz unbedingt achten
  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung unbedingt vermeiden
  • Bei offenem Hantieren jeglichen Kontakt vermeiden
  • Persönliche Hygiene streng einhalten
  • Regelmäßige Mund- und Zahnpflege durchführen
  • Keine Vorratsflaschen im Arbeitsraum lagern
  • Gefäße nicht offen stehen lassen
  • Quecksilber in Behältern mit Paraffinöl oder Glyzerin abdecken
  • Geeignete Korbbrillen bei allen Arbeiten tragen, bei denen mit einer Gefährdung der Augen zu rechnen ist, z. B. beim Abfüllen und beim Beseitigen von Störungen
  • Je nach Gefährdung Schürze und Stiefel oder einen Chemikalienschutzanzug aus geeignetem Material tragen
  • Als Atemschutz Spezialgasfilter Hg-P2 (rot/weiß) verwenden
  • Schutzhandschuhe müssen aus Polychloropren, Nitril- oder Butylkautschuk sein.

 

Kennzeichnung:

Gefahrensymbol: T (Giftig), N (Umweltgefährlich).

 

Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):

  • R 23 Giftig beim Einatmen
  • R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

 

Sicherheitsratschläge (S-Sätze):

  • S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
  • S 7 Behälter dicht geschlossen halten
  • S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
  • S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
  • S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

 

Weitere Angaben:

WGK 3: stark wassergefährdend.

 

Arbeitsplatzgrenzwert (TRGS 900): 0,1 mg/m³.

 

Biologischer Grenzwert (TRGS 903): 25 mg/l Vollblut; 100 mg/l Harn.

 

Verweise

 

Literatur

  • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
  • UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A 4) / (GUV-V A4)
  • UVV Grundsätze der Prävention (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz)
  • Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR 190) / (GUV-R 190)
  • Grundsätze der Prävention (BGR A 1) / (GUV-R A1)
  • TRGS 514 Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern
  • Quecksilber oder seine Verbindungen (BGI 504-9)
  • Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen (BGG 904 / G 9)
  • GESTIS-Stoffdatenbank (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Quelle: universum Verlag

 

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