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Verwendet wird Cadmium zur Herstellung galvanischer Überzüge sowie als Bestandteil spezieller Akkumulatoren (Nickel-Cadmium-Batterien) und Gleichrichtern; außerdem zum Löten von Aluminium (Blei-Cadmium-Zinn-Lote) und zur Herstellung von Normalelementen (Cd-Quecksilber-Amalgam). Nach Anhang IV der Gefahrstoffverordnung gelten für Cadmium und seine Verbindungen Herstellungs- und Verwendungsverbote.
Gesundheitsgefahren:
Cadmium und seine Verbindungen werden in erster Linie als Partikel über die Lunge aufgenommen. Krebserzeugende Wirkung. Metallgeschmack im Mund. Reizende Wirkung auf die Atemwege und den Verdauungstrakt, Kurzatmigkeit, Reizhusten, allgemeines Schwächegefühl, Kopfschmerzen (besonders in der Stirngegend), toxisches Lungenödem, Atemnot. Lungen- und Nierenschäden möglich.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
Kennzeichnung:
(verschiedene Cadmiumverbindungen) Gefahrensymbol: T+ (Sehr Giftig), N (Umweltgefährlich).
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
Weitere Angaben:
WGK 3: stark wassergefährdend.
Krebserzeugend der Kategorie K2: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
Erbgutverändernd der Kategorie M3: Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung auf den Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) der Kategorie R~E3: Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkungen beim Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
Fortpflanzungsgefährdend der Kategorie R~F3: Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Gesundheitsgefahren:
Calciumcarbid hat eine Reizwirkung auf Augen und Atemwege. Hautausschlag und Verätzungen sind möglich. Bei Einwirkung von Feuchtigkeit entsteht Acetylengas mit betäubender Wirkung.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
Notwendig ist eine gute Raumlüftung. Calciumcarbid muss vor Wasser und Feuchtigkeit geschützt werden. Es darf nur in trockenen, wasserdicht verschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Auf den Behältern müssen das Nettogewicht und die Körnung des Carbids angegeben sein. Außerdem müssen sie die Aufschrift "Vor Nässe schützen!" und "Nicht werfen!" tragen.
Zum Öffnen der Behälter dürfen keine funkenreißenden Werkzeuge verwendet werden. Geöffnete Gefäße sind mit wasserdicht schließenden oder übergreifenden wasserundurchlässigen Deckeln wieder zu verschließen.
Mengen über 5.000 kg dürfen nur in Räumen, die ausschließlich zur Lagerung von Calciumcarbid bestimmt sind, oder im Freien unter einem Schutzdach gelagert werden. Eine Zusammenlagerung mit brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen oder Säuren ist nicht zulässig. Lager im Freien müssen von benachbarten Gebäuden mindestens 3 m Abstand haben und vor dem Zutritt Unbefugter geschützt sein. Außerdem muss das Lager von einer mindestens 5 m breiten Schutzzone umgeben sein, die frei von Zündquellen ist.
Für Lagermengen über 5.000 kg besteht Anzeigepflicht bei der staatlichen Arbeitsschutzbehörde.
Schon Spuren von Feuchtigkeit in der Raumluft entwickeln brennbare Gase. Bei offenem Hantieren Staubentwicklung unbedingt vermeiden. Nicht feucht reinigen. Persönliche Hygiene streng einhalten. Als Atemschutz Partikelfilter P2 (weiß) verwenden und Chemikalienschutzhandschuhe tragen. Keine Einweghandschuhe verwenden. Völlig ungeeignet sind Stoff- oder Lederhandschuhe.
Kennzeichnung:
Gefahrensymbol: F (Leichtentzündlich).
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
Weitere Angaben: :
WGK 1: schwach wassergefährdend.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Im Rahmen des europäischen Binnenmarktes kommt den europäischen Normen von CEN, CENELEC eine besondere Rolle zu. Das DIN ist verpflichtet, die europäischen Normen unverändert in das deutsche Normenwerk zu übernehmen.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren resultieren primär aus Ängsten, die mit Veränderungsprozessen einhergehen und die sich seelisch und körperlich niederschlagen. Typisch sind auf der psychischen Ebene Konzentrationsstörungen, Selbstzweifel, Verunsicherung und Pessimismus. Auf der körperlichen Ebene zeigen sich z. B. Schlafstörungen, Anspannung, Kopfschmerzen, Herz-Kreislauf-Probleme, Alkoholkonsum, Verdauungsstörungen oder Nervosität.
Sobald eine Veränderung angekündigt wird, fragt der Mensch sich "Ist das für mich bedrohlich?" Falls ja, fragt er sich "Kann ich das bewältigen?". Die Antwort auf diese Frage hängt von vielen Faktoren ab, z. B. von Erfahrungen in der Vergangenheit, Selbstwertgefühl, körperlicher Verfassung oder zwischenmenschlicher Unterstützung durch Familie oder Kollegen. Falls der Mensch zu dem Schluss kommt, dass eine Situation für ihn nicht zu bewältigen ist, hat er - als Relikt aus der Urzeit - drei Reaktionsmöglichkeiten: Flucht, Totstellen oder Angriff. Diese Möglichkeiten stehen dem Menschen in modernen Unternehmen nicht zur Verfügung, aber die emotionalen Entsprechungen der drei Reaktionsarten sind nach wie vor aktuell: Angst, Leugnen und Wut. Sie beschreiben zugleich die erste Phase der so genannten Change-Kurve, nämlich die Schockphase (Phase 1). Diese wird abgelöst von der Abschiedsphase (Phase 2): Hier kommt es häufig zum Rückzug und manchmal zu einer depressiven Episode. Wichtig ist in dieser Phase das Gefühl der Trauer. Erst wenn diese Phase durchschritten ist, ist der Mensch reif für Phase 3, nämlich für die Neuorganisation. Das bedeutet Akzeptanz der Situation, neue Energie, Pläne schmieden. Wie lange jemand zur Bewältigung der einzelnen Phasen braucht, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Der Prozess lässt sich nicht um Phase 2 abkürzen, wenn der Betroffene einmal in Phase 1 geraten ist (Abbildung).
Um gesundheitlich nachteilige Folgewirkungen von Veränderungsprozessen zu verhindern, muss von allen Seiten im Unternehmen versucht werden, das Erleben von Unsicherheit bei den Beschäftigten zu reduzieren. Die frühzeitige Einbindung von Mitarbeitern in Entscheidungen ist die beste Maßnahme zur Prävention. Menschen reagieren auf Veränderungen häufig verunsichert mit Skepsis bis hin zum Widerstand. Das ist eine natürliche Reaktion, die jeder Verantwortliche einplanen muss, der von anderen eine Verhaltensveränderung verlangt. Einbindung gibt Sicherheit, baut damit Ängste ab und erhöht die Motivation der Beschäftigten, die Veränderungen mitzutragen.
Wo eine Einbindung der Mitarbeiter nicht möglich ist, sollte umfassende und möglichst persönliche (nicht schriftliche) Information an ihre Stelle treten. Anderenfalls entstehen schnell Gerüchte. Diese füllen Informationslücken und sind daher ein ernstzunehmender Hinweis auf Kommunikationsbedarf.
Die Anpassung an eine Veränderung, z. B. an das Übernehmen neuer Aufgaben, geht grundsätzlich mit einem Leistungseinbruch einher, der so stark sein kann, dass sogar Routinetätigkeiten nicht mehr in der gewohnten Qualität verrichtet werden können ("veränderungsbedingte Verblödung"). Die Zeit dafür muss von Seiten der Führungskräfte eingeplant werden. Andernfalls reagieren die Beschäftigten mit Verunsicherung und Anspannung. Ihr Stressniveau erhöht sich, und damit auch die Fehlerhäufigkeit und Unfallgefahr. Wichtig ist auch, den Mitarbeitern das Gefühl zu geben, dass Fehler erlaubt sind. Gerade in Zeiten von Veränderungen brauchen Menschen Bestätigung und Anerkennung von außen, auch für kleine Schritte, um ihr Selbstvertrauen zu stabilisieren und sich die neuen Aufgaben zuzutrauen.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Vor der Auswahl der Schutzhandschuhe ist die Gefährdung arbeitsplatzbezogen zu analysieren. Den Handschuh, der gegen alle Gefahrstoffe schützt, gibt es nicht. Jeder Handschuh wird nach einer bestimmten Zeit gegenüber fast jedem Stoff und erst recht jedem Produkt - in der Regel ein Gemisch aus mehreren Stoffen - durchlässig.
Bei der Frage nach geeigneten Chemikalienschutzhandschuhen sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Ein Handschuhmaterial muss neben ausreichenden mechanischen Eigenschaften (Reißfestigkeit und -dehnung, Durchstichwiderstand) sicheren Schutz vor aggressiven Produkten und gesundheitsschädlichen Lösemitteln bieten. Entscheidend sind dabei Aussagen zur Quellbeständigkeit eines Materials, zur Penetration, das heißt zum Durchdringen einer Substanz durch kleine Poren, Risse, Nähte oder Löcher (durch Luft- und Wassertests einfach sichtbar zu machen) und zur Permeation. Unter Permeation wird der Vorgang verstanden, bei dem eine Chemikalie durch das Material diffundiert und auf der Innenseite des Handschuhs wieder austritt. Die charakteristische Größe zur Beschreibung der Permeation ist die Durchbruchs- oder Permeationszeit. Sie beschreibt die Zeitspanne zwischen dem ersten Kontakt mit der Chemikalie auf der Außenseite des Handschuhs und dem Austreten der ersten Moleküle auf der Innenseite.
Handschuhe können noch sehr beständig aussehen, aber längst von der Chemikalie durchdrungen sein. Die Durchbruchzeiten von vielen Lösemitteln sind oft sehr kurz. So werden die sechs gängigsten Handschuhmaterialien von Toluol schon nach 6 bis 20 Minuten, von Methylacetat nach 12 bis 30 Minuten durchdrungen. Bei Lösemittelgemischen sind die Durchbruchzeiten oft noch kürzer. Häufig lässt sich für diese Gemische überhaupt kein geeignetes Handschuhmaterial angeben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage der Wiederverwendbarkeit des Handschuhs. Es muss geprüft werden, ob ein am Vortag verwendeter Handschuh auch am nächsten Tag noch benutzt werden kann. Heutige Daten zu Chemikalienschutzhandschuhen machen lediglich Aussagen zur Verwendung der Handschuhe über einen Zeitraum von höchstens 8 Stunden, also in der Regel einem Arbeitstag.
Zur richtigen Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen sind grundsätzlich Quellung, Penetration, Permeation und Wiederverwendbarkeit zu prüfen. Einzelheiten bezüglich Anforderungen und Bestimmungsmethoden für Penetration und Permeation enthält die DIN EN 374.
Chemikalienschutzhandschuhe dürfen wie alle Persönlichen Schutzausrüstungen seit Mitte 1995 nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie die CE-Kennzeichnung aufweisen.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Chlor ist eines der wichtigsten Grundprodukte der chemischen Industrie. Der größte Teil der Produktion wird zur Herstellung von Vinylchlorid und PVC sowie anderer Chlorverbindungen (Chloroform, Methylenchlorid, Tetrachlormethan, Chloropren usw.) eingesetzt. Chlor dient ferner zur Herstellung vieler anorganischer Produkte (Phosgen, Phosphor- und Schwefelchloride, Aluminiumchlorid). Weiterhin werden Chlor und aktives Chlor enthaltende Verbindungen zum Bleichen von Papier und Cellulose sowie zur Desinfizierung von Trinkwasser und Freibädern verwendet.
Gesundheitsgefahren:
Der Hauptaufnahmeweg erfolgt über den Atemtrakt. Chlor wird aber durch die Haut resorbiert. Die Durchlässigkeit der Haut wird durch Erwärmung, Belichtung und Bestrahlung wesentlich erhöht.
Chlor führt zur starken Reizung der Atemwege, der Augen und der Haut. Es können Entzündungen und Trübungen der Hornhaut auftreten. Bereits durch gechlortes Badewasser ist eine Reizung der Bindehaut möglich. Nach Latenzzeit sind Lungenschäden möglich ("Chlorakne"). Chlor reizt erheblich die Atmungsorgane. Vergiftungen führen zunächst zu heftigem, schmerzhaftem, keuchhustenartigem Husten, der stundenlang anhalten kann. Es kommt zu entzündlichen Prozessen und zur Zerstörung des Lungengewebes, zu Blutungen und Katarrhe an den Magen- und Dünndarmschleimhäuten, Gewebezersetzungen (Nekrosen) in der Luftröhre, chronischer Bronchitis.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
Kennzeichnung:
Gefahrensymbol: T (Giftig), N (Umweltgefährlich).
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
Weitere Angaben:
WGK 2: wassergefährdend.
Arbeitsplatzgrenzwert (TRGS 900): 1,5 mg/m³ bzw. 0,5 ml/m³.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
CKW werden in der chemischen Industrie in großem Umfang hergestellt und vor allem als Zwischenprodukte bei der Herstellung zahlreicher Erzeugnisse verwendet, z. B. Vinylchlorid; darüber hinaus werden sie als Lösemittel, z. B. Dichlormethan, Trichlorethylen, Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff, Äthylchlorid, Chlorbenzol in Kaltreinigern und Abbeizern eingesetzt. CKW dienen auch zur Metallentfettung und zum Reinigen von Textilien. Alle diese Verbindungen wirken mehr oder weniger toxisch.
Eine Reihe von besonders toxischen (aromat. und alicycl.) CKW wurden als Schädlingsbekämpfungsmittel bekannt, u. a. Chlordan, DDT, Dieldrin, Hexachlorcyclohexan, Methoxychlor, Toxaphen. Ihre Anwendung wurde in den westlichen Industrieländern in den letzten Jahren stark eingeschränkt, da diese Substanzen biochemisch nur sehr langsam abgebaut werden und sich daher z. T. in der belebten und unbelebten Natur anreichern und in die Nahrungskette gelangen. Weitere wichtige CKW sind die als Unkrautvernichtungsmittel verwendeten Chlorphenoxyessigsäuren und ähnliche Verbindungen.
Bezüglich weiterer Angaben zu Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen siehe beispielhaft Trichlorethen, Dichlormethan (Methylchlorid), Kohlenwasserstoffe.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Chlorungsanlagen kommen vorwiegend in Bädern bzw. in Wasserwerken zur Aufbereitung von Bade- und Trinkwasser zur Anwendung.
Der Umgang mit den hierbei verwendeten Chemikalien kann, insbesondere bei unsachgemäßer Anwendung, Gesundheitsschäden bei Beschäftigten und Badbesuchern hervorrufen.
Chlorgasräume müssen mit einer wirksamen Wassersprühanlage zum Niederschlagen von austretendem Chlorgas ausgerüstet sein. Chlorungsanlagen müssen gegen den Zutritt Unbefugter gesichert sein, dürfen nur unter Beachtung einer Betriebsanweisung und nur von unterwiesenen Personen betrieben werden. Darüber hinaus muss in bestimmten Fällen, z. B. in der Nähe von Liegewiesen oder Schulpausenhöfen, ein Chlorgaswarngerät mit optischer und akustischer Anzeige installiert sein.
Von den Unfallversicherungsträgern wurden sicherheitstechnische Anforderungen an die Gestaltung, den Betrieb und die Prüfung von Chlorungsanlagen festgelegt. Die geforderten Schutzmaßnahmen zielen vorrangig darauf ab, ein Freiwerden von giftigem Chlorgas zu verhindern. An Chlorungsanlagen, in denen Chlorgas verwendet wird, werden in Bädern besonders strenge Maßstäbe angelegt, da immer wieder schwere Unfälle durch technische Defekte eintreten.
Zum Umfüllen von Chemikalien müssen geeignete Vorrichtungen verwendet werden. Chlorungsanlagen sind regelmäßig zu prüfen. Behälter für Chlor und Chemikalien sind ihrem Inhaltsstoff entsprechend zu kennzeichnen. Je nach den verwendeten Chemikalien sind Chlorungsanlagen entsprechend zu kennzeichnen (Abbildung).
Die Beschäftigten müssen Persönliche Schutzausrüstung tragen, z. B. Atemschutzgeräte
(Abbildung) beim Wechsel von Chlorbehältern.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Gesundheitsgefahren:
Der Hauptaufnahmeweg für Cobalt in Form von Rauch oder atembaren Stäuben erfolgt über den Atemtrakt. Cobalt ist krebsverdächtig, hat eine Reizwirkung auf Augen und Atemwege und kann zu Allergien führen. Oft besteht eine "gekreuzte Sensibilität" gegen Nickel oder Chrom. Auftreten können Lungenentzündung (Pneumonie), toxisches Lungenödem oder Metalldampffieber. Cobalt verursacht außerdem eine sich langsam entwickelnde, fortschreitende Lungengerüsterkrankung (Fibrose). Nach beruflicher Exposition gegenüber unlöslichen Cobaltverbindungen (metallische Stäube, Oxide und Hydroxide) kann es zu Erkrankungen des Herzmuskels und Blutschädigungen kommen.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
Kennzeichnung:
Gefahrensymbol: Xn (Gesundheitsschädlich).
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
Weitere Angaben:
S: Gefahr der Sensibilisierung.
Krebserzeugend der Kategorie K3: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Das zentrale Argument für Corporate Social Responsibility (CSR) ist neben ethischen und ökologischen Erwägungen der so genannte "business case", das heißt die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens durch eine sozial und ökologisch nachhaltige unternehmenspolitische Ausrichtung. Deshalb befassen sich Unternehmen, die sich nicht nur an kurzfristigen Erfolgen orientieren, mit diesen Ansprüchen und werden ihnen, wo sie unternehmerisch sinnvoll/vertretbar sind, gerecht.
Eng verknüpft mit dem Konzept der "Corporate Social Responsibility" (dt.: Unternehmerische Sozialverantwortung) ist der Ansatz der "unternehmerischen Nachhaltigkeit", wobei CSR soziale Aspekte stärker betont.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Gesundheitsgefahren:
Unter gewerblichen Bedingungen erfolgt der Hauptaufnahmeweg für anorganische Cyanide (in Form von Stäuben oder Aerosolen) über den Atemtrakt und die Haut. Sie haben eine reizende Wirkung auf die Schleimhäute und verursachen Hauterkrankungen wie Juckreiz, Ausschlag. Im Vordergrund der toxischen Wirkungen stehen die Neurotoxizität und die Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems. Als Folge treten Schwäche, Kopfschmerzen, Verwirrtheit, gelegentlich Übelkeit und Erbrechen auf. Höhere Konzentrationen (akute Vergiftung) bewirken zusätzlich Angstgefühl, beschleunigte Atmung, Krämpfe, Bewusstlosigkeit; sie sind unter Umständen tödlich.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
Es ist eine sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorzusehen. Stäube müssen abgesaugt werden. Nahrungs- und Genussmittel dürfen nur so aufbewahrt werden, dass sie mit dem Gefahrstoff nicht in Berührung kommen. Die Berührung mit Haut, Augen und Kleidung ist unbedingt zu vermeiden, ebenso wie das Einatmen von Dämpfen/Stäuben.
Cyanide und deren Lösungen dürfen nicht mit Säuren zusammenkommen, um die Bildung von Cyanwasserstoff zu vermeiden. Auf größte Sauberkeit am Arbeitsplatz ist unbedingt zu achten, die persönliche Hygiene streng einzuhalten. Geeignete Korbbrillen sind bei allen Arbeiten zu tragen, bei denen mit einer Gefährdung der Augen zu rechnen ist, z. B. beim Abfüllen und Beseitigen von Störungen.
Beim Umgang mit festen Cyaniden: staubdichte Schutzkleidung tragen. Als Atemschutz Kombinationsfilter B - P2 (grau-weiß) verwenden. Schutzhandschuhe aus Polychloropren, Nitril oder Butylkautschuk tragen.
Kennzeichnung:
Gefahrensymbol: T+ (Sehr giftig), N (Umweltgefährlich).
Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze):
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
Weitere Angaben:
WGK 3: stark wassergefährdend.
H: Gefahr der Hautresorption.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Gesundheitsgefahren:
Unter gewerblichen Bedingungen verlaufen die Hauptaufnahmewege für Cyanwasserstoff über den Atemtrakt und die Haut. Äußere Anzeichen einer HCN-Vergiftung sind rosige Hautfarbe und ein mitunter schwer erkennbarer Bittermandelgeruch der Ausatemluft. Cyanwasserstoff hat eine reizende Wirkung auf Augen und Atemwege. Das Zentralnervensystem ist hinsichtlich einer HCN-Vergiftung das empfindlichste Organ. Symptome sind Benommenheit, Schwindelgefühl, Beschleunigung der Atemfrequenz, Übelkeit, Erbrechen, Angstgefühl. Schwere Vergiftungen führen schnell zu Koma, Krämpfen, starren weiten Pupillen; sie sind tödlich.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
Die Durchführung von Begasungen mit Cyanwasserstoff ist in der TRGS 512 "Begasungen" geregelt.
Kennzeichnung:
Gefahrensymbol: T+ (Sehr giftig), F+ (Hochentzündlich), N (Umweltgefährlich).
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
Weitere Angaben:
WGK 3: stark wassergefährdend (für flüssige Blausäure).
H: Gefahr der Hautresorption.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Quelle: universum Verlag