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Eine deutliche Überalterung der Arbeitnehmer gibt es bereits heute im Handwerk, im Einzelhandel und im Baugewerbe.
Unter dem Gesichtspunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind auf Grund dieser demografischen Entwicklung folgende Maßnahmen notwendig:
Da bei älteren Arbeitnehmern die physische Leistungsfähigkeit abnimmt, müssen durch Arbeitsgestaltung Belastungen abgebaut werden. Beispiele sind altersgerechte Arbeitszeiten (Veränderung von Schichtsystemen, Arbeitszeitverkürzungen bis hin zur Teilzeitarbeit), Abbau von Zeitdruck / Stress bei körperlichen Arbeiten, technische Hilfen, Arbeiten zu zweit usw.
Darüber hinaus müssen rechtzeitig Qualifizierungsmaßnahmen ergriffen werden, um älteren Arbeitnehmern die Übernahme anderer Tätigkeiten zu ermöglichen. Dazu bedarf es einer entsprechenden "Bildungskultur" im Betrieb, einer ausreichenden Motivation der Betroffenen und altersgerechter Qualifizierungsangebote (insbesondere unter methodischer Sicht).
Da ältere Arbeitnehmer wiederum über besondere Qualifikationen verfügen (z. B. Berufserfahrung, Umgang mit Kunden, Netzwerk von Beziehungen), sind diese verstärkt zu nutzen bei gleichzeitigem Abbau nicht-altersgerechter Arbeitsbedingungen. Zur systematischen Weitergabe der Berufserfahrung ist ein gezieltes Wissensmanagement im Betrieb zu installieren (z. B. Tandems von jüngeren und älteren Mitarbeitern über einen längeren Zeitraum).
Das tatsächliche (= leistungsmäßige) Alter eines Arbeitnehmers, das vom biologischen Alter bis zu zehn Jahre nach oben oder unten abweichen kann, kann durch den sog. Work Ability Index erfasst werden, der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angefordert werden kann.
Das BGAG - Institut Arbeit und Gesundheit in Dresden bietet Seminare zum Thema "Ältere Arbeitnehmer" an.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Flüssigkeiten sind am gefährlichsten, da sie am besten benetzen. Feste und gasförmige ätzende Stoffe müssen eine gewisse Zeit auf dem Gewebe der Haut verweilen, um mit äußerlich anhaftender Feuchtigkeit oder der inneren Gewebeflüssigkeit reagieren zu können. Ätzgase rufen schon in verhältnismäßig kleinen Mengen und geringer Konzentration Schädigungen der Atemwege und der Lunge hervor.
Ätzende und reizende Flüssigkeiten dürfen nicht in Trinkgefäßen, Getränkeflaschen oder Gefäßen aufbewahrt werden, die für die Aufbewahrung von Lebens- und Genussmitteln bestimmt sind oder mit solchen verwechselt werden können. Leitungen und Behälter sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen, wenn durch Inhalt, Temperatur oder durch Verwechseln Gefahren entstehen können.
Wegen der verschiedenartigen Wirkungen der ätzenden Stoffe auf Metalle, Holz, Glas und andere Stoffe kann nur ein Fachkundigerbestimmen, welche Behälter, Gefäße oder Rohrleitungen jeweils geeignet sind. Viele Werkstoffe sind gegen Chemikalien nicht beständig, z. B. wird Aluminium von Säuren und Laugen angegriffen und gelöst. Bei den Reaktionen der Säuren mit Metallen entsteht Wasserstoff und daraus mit Luft das explosionsfähige Knallgas. Salpetersäure bildet bei Einwirkung auf organische Stoffe die giftigen nitrosen Gase.
Zum Entleeren ätzender Flüssigkeitenaus Ballons, Fässern usw. sind Vorrichtungen bereitzustellen und zu benutzen, die das Verspritzen und Verschütten verhindern, z. B. Ballonkipper, Heber, Pumpen, Dosierhähne. Heber dürfen nicht mit dem Mund angesaugt werden.
Beim Verdünnenwird die schwere Flüssigkeit unter Umrühren in die leichtere gegossen, um auf diese Weise die entstehende Wärme so schnell wie möglich auf die gesamte Flüssigkeitsmenge zu verteilen.
Beim Umgang mit ätzenden Stoffen ist stets Schutzkleidung zu tragen. Dabei ist der Augenschutz so auszuwählen, dass das Gesichtsfeld nicht eingeengt wird und von oben herabtropfende Flüssigkeiten und seitliche Spritzer abgefangen werden.
Muss in flüssige ätzende Stoffe hineingefasst werden, müssen Schutzhandschuhe aus Gummi benutzt werden. Völlig ungeeignet sind Handschuhe aus Leder oder Kunststoff. Ebenso sind überall dort, wo ätzende Stoffe auch auf den Fußboden gelangen können, Stiefel aus Gummi oder geeignetem Kunststoff zu tragen, da Leder für ätzende Stoffe durchlässig ist. Sind Mitarbeiter Tropfen oder Spritzern aggressiver chemischer Substanzen ausgesetzt, sollten Säureschutzanzüge getragen werden.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de
Quelle: universum Verlag