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Glossar zu den Themen Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Arbeitsicherheit

Das kostenlose Glossar rund um den Erfolgsfaktor Arbeitsschutz. Finden Sie über 400 Begriffserklärungen und mehr als 1200 Schlagwörter zu den Themen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Betriebsarzt, Brandschutz, Gefährdungsberurteilung, Betriebsanweisung, Gesundheitsförderung und vieles mehr.

 
Buchstabe N

Das zur näheren Erklärung gern genutzte "magische Dreieck der Nachhaltigkeit" benennt das ökologische Gleichgewicht, die ökonomische Sicherheit und die soziale Gerechtigkeit als gleichrangige Elemente einer zukunftsträchtigen Entwicklung, die miteinander in Einklang gebracht und gegeneinander ausbalanciert werden müssen. Nachhaltigkeit steht also auch in engem Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung von Unternehmen. Die soziale Dimension der Nachhaltigkeit besteht insbesondere in der Existenzsicherung menschlichen Lebens (Sicherstellen, dass die menschlichen Grundbedürfnisse befriedigt werden können) und der Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebens- und Arbeitsqualität (z. B. Sicherheit und Gesundheitsschutz).

 

Nachhaltigkeit bedeutet für ein Unternehmen die gleichzeitige Beachtung von

  • wirtschaftlichen Belangen (z. B. Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, finanzwirtschaftliche Ziele wie Liquidität, Gewinn, Wirtschaftlichkeit, Kundenorientierung und innovative Produkte)
  • ökologischen Belangen (z. B. Ressourceneinsatz, -verzehr und -schonung, Umweltbelastung und -verschmutzung, Öko-Effizienz und Life-Cycle-Costing),
  • sozialen Belangen (z. B. Gesundheit der Mitarbeiter, Zufriedenheit, Wohlbefinden sowie ethisches und legales Verhalten)
  • gesellschaftlichen Belangen (z. B. Schaffung von Arbeitsplätzen, Bevölkerungsentwicklung, Steuerehrlichkeit sowie Förderung der Region).

 

Konkrete Ansätze für die Berücksichtigung der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit sind die Sozialbilanz, die bislang nur sehr wenige Unternehmen praktizieren, sowie die Balanced Scorecard.

 

Verweise

 

Literatur

  • Bundesministerium Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Agenda 21 - Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro. Dokumente, Bonn 1997 (Link)
  • Leitfadenfinder Nachhaltiges Wirtschaften/Umweltmanagement, hrsg. v. der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
  • Breuel, B. (Hrsg.): Agenda 21 - Vision: Nachhaltige Entwicklung, Frankfurt am Main 1999
  • Galliker, D.: Betriebe in Bestform. Gesundheit, Qualität und Umweltschutz aus einem Guss, Universum Verlag, Wiesbaden 2000 (Link)
  • Matten, D.: Sustainable Development als betriebswirtschaftliches Leitbild. In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Ergänzungsheft, 1, 1998, S. 1-23
  • Dokumente der Vereinten Nationen in deutscher Sprache im Internet (zur Agenda 21) (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Rund 15,5 % der Erwerbstätigen in Deutschland arbeiten nach Angaben des Statistischen Bundesamts regelmäßig in Schichtarbeit (Stand: 2003). Somit hat sich diese Quote seit 1993 (9,7 %) deutlich erhöht. Dieser Zuwachs entspricht dem europäischen Trend. Lediglich in Dänemark ist der Anteil der schichtarbeitenden Erwerbstätigen gesunken. Deutschland gehört zu den EU-Ländern, in denen eher wenig in Schichten gearbeitet wird. Unter Männern ist Schichtarbeit etwas stärker verbreitet als unter Frauen.

 

Nacht- und Schichtarbeit beeinflusst die körperliche Steuerung biochemischer Parameter. Diese Parameter wiederum korrelieren zum Teil mit Leistungsparametern der Schichtarbeiter und weisen sinusförmige Verläufe über den Tag auf. Gestörte biologische Rhythmen können zu einer chronisch negativen Beeinflussung der Leistungsfähigkeit während der Nacht- und Schichtarbeit führen. Die Kenntnis des Verlaufs biochemischer Parameter liefert daher wichtige Hinweise auf Zeiten, in denen die Leistungsfähigkeit verringert ist, was z. B. durch organisatorische Maßnahmen im Betrieb berücksichtigt werden kann. Untersuchungen zur Analyse biochemischer Parameter, interindividueller Unterschiede bei den Morgen- und Abendtypen sowie das Auffinden neuer biochemischer Parameter können daher im Sinne der Arbeitssicherheit von großem Nutzen sein.

 

Für Wechselschichten und speziell auch für Nachtschichten werden Effekte auf den Schlaf beschrieben, die unmittelbar auf die Sicherheit und Effektivität der Beschäftigten einwirken, z. B. erhöhte Einschlafneigungen auf den Wegen von und zur Arbeit. Die Befundlage für verlängerte Arbeitsschichten (10 bzw. 12 Stunden) ist nicht einheitlich. Die Probleme besonderer Beschäftigten- und Altersgruppen (z. B. Pflegepersonal, Kraftfahrer) werden in der Fachliteratur häufiger diskutiert, die Bedeutung des persönlichen Lebensstils für die Wirkung von Schichtarbeit ist groß.

 

Bei Untersuchungen zur Veränderung der Leistung in Abhängigkeit von Nacht- und Schichtarbeit werden üblicherweise standardisierte Aufgaben gestellt, wie z. B. Reaktionszeittests oder Gedächtnisaufgaben. Untersuchungen zur Veränderung der tatsächlichen Arbeitsleistung fehlen weitgehend. Es zeigt sich, dass nachts tendenziell schlechtere Leistungen zu verzeichnen sind als tagsüber. Dies ist jedoch abhängig von der Art der untersuchten Leistung und von der Art der Tätigkeit. Vor allem bei körperlicher im Vergleich zu geistiger Tätigkeit kommt es nachts zu einer Leistungsverschlechterung. Eine Verlängerung der Schichten auf 12 Stunden führt in der Regel nicht zu einer Abnahme der Leistung. Es ist jedoch fraglich, ob die untersuchten Leistungsmaße die Leistungsveränderungen bei der tatsächlichen Arbeit zuverlässig und gültig widerspiegeln.

 

Die Sondersituation nachtarbeitender Mütter fällt insbesondere dadurch auf, dass sich Schlafquantität und -qualität deutlich verschlechtern. Allerdings sind die Studien, aus denen diese Aussage hervorging, noch nicht hinreichend quantitativ untermauert. Die Arbeitszeiten wirken sich auf die Teilhabe und das Engagement der Betroffenen innerhalb von Sozialbeziehungen aus. Auch das familiäre Umfeld ist hiervon betroffen. Nacht- und Schichtarbeiter sind auch in Vereinen, Parteien und Kirchen gerade in höheren Funktionen durch ihre veränderte Tagesstruktur unterrepräsentiert. Eine weitere Folge des Verlustes an sozial wertvoller Zeit ist eine Abnahme der sozialen Unterstützung.

 

Aus der Fachliteratur können Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeitszeit abgeleitet werden. Den folgenden Empfehlungen schließt sich die Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) überwiegend an:

 

1. Aus Statistiken über das Unfallgeschehen in Deutschland lässt sich ableiten, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten sollte, da nach der 8. Arbeitsstunde die Wahrscheinlichkeit für einen Arbeitsunfall signifikant ansteigt. Arbeitszeiten bis hin zu 12-Stunden-Schichten, wie z. B. in den USA verbreitet, sind hinsichtlich der in den meisten Studien gewählten Leistungsparameter unproblematisch. Der Widerspruch zwischen diesen Befunden und den Unfallstatistiken könnte dadurch erklärt werden, dass die gewählten Leistungsmaße nicht die Leistung in der eigentlichen Arbeitsaufgabe widerspiegeln. So werden z. B. Ermüdungszustände als Mitursache von Unfällen durch diese Leistungsparameter nicht erfasst.

 

2. Wechselschichten sind permanenten Nachtschichten vorzuziehen. Sie sollten schnell vorwärts rotierend gestaltet werden. Bei der Festlegung des Beginns der Frühschicht und des Endes der Nachtschicht sollte das Alter der Arbeitenden berücksichtigt werden.

 

3. Ältere Menschen - als Grenze gilt hier etwa das 40. Lebensjahr - sind eher für permanente Frühschichten als für Wechsel- oder Nachtschichten geeignet.

 

4. In Studien zur Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit von Nacht- und Schichtarbeit wurde in der Regel nicht die Leistung bei der eigentlichen Tätigkeit gemessen, sondern es wurden künstliche Aufgaben vorgegeben (oftmals Reaktions- oder Gedächtnisaufgaben). Die bisherigen Ergebnisse zu diesen Leistungsparametern belegen, dass nachts die Leistungsfähigkeit des Menschen bei körperlicher Tätigkeit stärker als bei geistiger abnimmt. Dementsprechend sollten - soweit möglich - fehlerkritische und körperlich schwere Tätigkeiten möglichst tagsüber und nicht nachts verrichtet werden.

 

5. Nacht- und Wechselschichten wirken sich ungünstig auf den Schlaf aus. Eine Verlängerung der Arbeitszeit kann sich nur dann eher positiv als negativ auswirken, wenn auf eine begrenzte Anzahl von Arbeitstagen (3-4) mehrere (möglichst 4) freie Tage zur Erholung folgen.

 

6. Nacht- und Schichtarbeit kann zu ungünstigen sozialen Folgen bzw. Belastungen führen, die wiederum auf die Sicherheit einwirken. Personen mit starker persönlicher Sozialbelastung sind für Nacht- und Schichtarbeit daher eher ungeeignet. Es empfiehlt sich deshalb, diese erst nach einem ausführlichen klärenden Gespräch zu beschäftigen.

 

7. Nacht- und Schichtarbeitende sollten physisch und psychisch fit bleiben. Individuell angepasstes Freizeit-, Schlaf- und Ernährungsverhalten, die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, aber auch die kognitive Auseinandersetzung mit Problemen von Nacht- und Schichtarbeit können dazu beitragen.

 

8. Biochemische Parameter bestimmen neben einigen äußeren Faktoren die circadiane Rhythmik und wirken sich so auf Leistung und Sicherheit des Menschen aus. Eine Beeinflussung der körpereigenen Zeitgeber durch die Einnahme entsprechend hormonal wirkender Medikamente ist nicht zu empfehlen.

 

Verweise

 

Literatur

  • Gesund bleiben mit Schichtarbeit - Informationen für Mitarbeiter und Führungskräfte, hrsg. v. der Techniker Krankenkasse, Hamburg 2005
  • Kümmerling, A.: Arbeiten, wenn andere frei haben Nacht - und Wochenendarbeit im europäischen Vergleich. Hrsg.: Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Essen 2007
  • Seibt, A./Knauth, P./Griefahn, B./Stork, J./Kessel, R./Tautz, A./ Schiele, R.: Leitlinien Nacht- und Schichtarbeit. Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, Lübeck 2006
  • Anteil Erwerbstätiger, die regelmäßig Schichtarbeit leisten. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden 2004
  • Arbeitszeiten: Deutsche arbeiten flexibel. In: Böckler Impuls 18/2005, S. 6
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Beispiele arbeitswissenschaftlich günstiger Arbeitszeitgestaltung mit Hilfe von BASS 3.0

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Anästhesiegase werden allein (Inhalationsnarkose) oder in Kombination mit intravenösen Anästhetika (Kombinationsnarkose) verwendet. Bei Gasnarkosen ist immer davon auszugehen, dass das Narkosesystem eine Leckage aufweist bzw. Patienten nach der eigentlichen Operation Narkosegase abatmen. Daher sind die Beschäftigten im Umfeld ebenfalls mit Narkosegasen belastet. Bei erhöhter Luftbelastung durch freigesetzte Narkosegase sind neurophysiologische Effekte zu beobachten. Es kann zu Kopfschmerzen, frühzeitiger Ermüdung und verringerter Aufmerksamkeit kommen. Narkosegase können zudem das Zentralnervensystem, aber auch das blutbildende System sowie Nieren und Leber schädigen. Halothan kann zu Missbildungen während der Schwangerschaft führen. Lachgas hat sich im Tierversuch als teratogen (Fehlbildungen erzeugend) erwiesen. Die wichtigsten Anästhesiegase sind in Deutschland:

  • Distickstoffmonoxid (Lachgas)
  • Halothan
  • Enfluran
  • Isofluran und seit einiger Zeit
  • Desflura
  • Sevofluran.

 

Um die Belastung für Beschäftigte bei der Narkose möglichst gering zu halten, sind eine Reihe von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu beachten.

 

Im Vorfeld ist zu ermitteln, in welchen Räumen mit Narkosegasen umgegangen wird und welche Geräte eingesetzt werden. Für diese Räume sind die Tätigkeiten und die Verfahrensweisen zu ermitteln sowie die Lachgasleitungen einschließlich der Lage der Lachgasdosen und die Lüftungstechnik aufzuzeichnen.

 

Überschüssiges Narkosegas muss über eine Narkosegasabsaugung abgeführt werden. Die Leistung der zentralen Absaugung muss mindestens 40?60 l/min betragen. Die Wirksamkeit der Absaugung ist zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren.

 

In Räumen, in denen regelmäßig mit Narkosegasen umgegangen wird, sind geeignete lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen. Um die Luftgrenzwerte einzuhalten, sind Ersatzverfahren (z. B. intravenöse Narkose) oder lokale Absaugungen (Doppelmaskensysteme, Absaugung am Tubus, abgesaugte Doppelbeutelsysteme bei Säuglingsnarkosen, Tischabsaugungen) einzusetzen. Die Abluft von lokalen Absauganlagen darf nicht in raumlufttechnische Anlagen (RLT) mit Umluftanteil gelangen.

 

Die RLT-Anlage ist regelmäßig zu kontrollieren und zu warten. Die Wirksamkeit der Anlage ist insbesondere am Arbeitsplatz des Anästhesisten zu überprüfen.

 

Die Betriebsvorschriften für Hochdruckleitungen sind für Lachgasleitungen zu beachten. Die Lachgasleitungssysteme und Entnahmedosen sind auf technische Dichtheit zu prüfen und die Ergebnisse der Prüfung zu dokumentieren. Das Niederdrucksystem des Narkosegerätes ist vor Arbeitsbeginn ebenfalls auf Dichtheit zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren. Die Leckagerate darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten (in der Regel < 150 ml/min). Sämtliche Mess- und Spülgase müssen ins Absaugsystem geführt werden, um die Luftbelastung zu reduzieren. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sollte in jeder Anästhesieabteilung ein Arzt für Arbeitsschutz am anästhesiologischen Arbeitsplatz benannt werden.

 

Verweise

 

Literatur

  • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
  • TRG 280 Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter; Betreiben von Druckgasbehältern
  • TRGS 525 Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung
  • Umgang mit Gefahrstoffen im Krankenhaus (GUV-I 8596)
  • BG/BGIA-Empfehlung "Anästhesiearbeitsplätze: Aufwachräume"
  • BG/BGIA-Empfehlung "Anästhesiearbeitsplätze: Operationssäle"

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

"Durch den Leitfaden werden bestehende Rechtsvorschriften oder anerkannte Standards weder ersetzt noch erläutert. Die Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Der Leitfaden sieht keine Zertifizierung durch Dritte vor. Er ermöglicht es, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden oder den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen einer Systemkontrolle, den Organisationen eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit ihres AMS anzubieten. Das Ergebnis der Überprüfung wird schriftlich bestätigt. Hierdurch kann eine - auch indirekte - Verpflichtung zur Zertifizierung durch Dritte oder die Vorlage anderer Bescheinigungen bei der Erteilung von Aufträgen entfallen. Wird eine schriftliche Bestätigung der Überprüfung gewünscht, müssen die Anforderungen des Leitfadens oder einer entsprechenden organisationsspezifischen Handlungshilfe von der Organisation umgesetzt werden. Strebt eine Organisation im Rahmen einer solchen freiwilligen Überprüfung eine Bestätigung der Wirksamkeit ihres betrieblichen AMS an, sind bilaterale Regelungen auf der Basis des Leitfadens zu vereinbaren." (Leitfaden 2002, S. 1)

 

Der nationale Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme definiert folgende AMS-Elemente und Anforderungen: (Abbildung)

 

Hauptelement: Politik

 

1.) Element: Arbeitsschutzpolitik Anforderungen: Die oberste Leitung soll schriftlich eine zur Unternehmenspolitik widerspruchsfreie Arbeitsschutzpolitik festlegen, diese bekannt machen und die Unternehmensaktivitäten daran ausrichten.

 

2.) Element: Arbeitschutzziele Anforderungen: Die oberste Leitung soll in Übereinstimmung mit der Arbeitsschutzpolitik und auf der Grundlage der erstmaligen Prüfung oder weiterer Prüfungen regelmäßig messbare Arbeitsschutzziele festlegen und deren Erreichung überprüfen.

 

Hauptelement: Organisation

 

3.) Element: Bereitstellen von Ressourcen Anforderungen: Die Festlegungen zur Arbeitsschutzplanung sollten die Bereitstellung ausreichender finanzieller, personeller, sachlicher und zeitlicher Ressourcen einschließlich der erforderlichen Informationen für alle Angehörigen des Unternehmens umfassen. 4.) Element: Zuständigkeit und Verantwortung Anforderungen: Die oberste Leitung sollte Zuständigkeiten, Verantwortungen und Befugnisse für die Entwicklung, Umsetzung und Leitung des AMS sowie für das Erreichen der festgelegten Arbeitsschutzziele zuweisen und bei Bedarf aktualisieren. In diesem Zusammenhang ist auch ein AMS-Beauftragter zu bestellen.

 

5.) Element: Mitwirkung, Rechte und Pflichten der Beschäftigten Anforderungen: Das Unternehmen sollte die Rechte und Pflichten der Beschäftigten bekannt geben, Mitwirkungsmöglichkeiten schaffen und geeignete Verfahren festlegen und einführen, die eine Beteiligung der Beschäftigten an der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie an der Entwicklung und Weiterentwicklung des AMS sicherstellen.

 

6.) Element: Qualifikation und Schulung Anforderungen: Die oberste Leitung sollte die erforderlichen Qualifikationen festlegen und durch Qualifizierungsmaßnahmen sicherstellen.

 

7.) Element: Dokumentation Anforderungen: Das Unternehmen sollte die Dokumentation regeln, einführen und aufrechterhalten.

 

8.) Element: Kommunikation und Zusammenarbeit Anforderungen: Die oberste Leitung sollte die interne und externe arbeitsschutzrelevante Kommunikation und Zusammenarbeit regeln und sicherstellen.

 

Hauptelement: Planung und Umsetzung

 

9.) Element: Erstmalige Prüfung Anforderungen: Das Unternehmen sollte vor dem Aufbau des AMS seine vorhandene Arbeitsschutzorganisation und -praxis erstmalig nach einem festzulegenden Verfahren überprüfen.

 

10.) Element: Ermittlung von Verpflichtungen Anforderungen: Das Unternehmen sollte Verfahren einführen und aufrechterhalten, um relevante Rechtsvorschriften regelmäßig zu ermitteln und umzusetzen.

 

11.) Element: Ermittlung von Arbeiten, Abläufen und Prozessen (Planung) Anforderungen: Das Unternehmen sollte Verfahren zur kontinuierlichen Ermittlung arbeitsschutzrelevanter Arbeiten, Abläufe und Prozesse einführen und aufrechterhalten.

 

12.) Element: Beurteilung der Gefährdungen Anforderungen: Das Unternehmen sollte die gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilungen durchführen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen.

 

13.) Element: Vermeidung von Gefährdungen Anforderungen: Das Unternehmen sollte Verfahren einführen und aufrechterhalten

  • für das Festlegen und Einleiten von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen
  • zur Vorbeugung und Abwehr von Betriebsstörungen und Notfällen
  • für die Berücksichtigung von Arbeitsschutzaspekten bei Beschaffungen
  • die sicherstellen, dass für Kontraktoren und ihre Beschäftigten die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Unternehmens oder zumindest äquivalente Anforderungen gelten
  • die die arbeitsmedizinische Vorsorge, Gesundheitsförderung regeln.

 

14.) Element: Änderungsmanagement Anforderungen: Das Unternehmen sollte Regelungen treffen, die interne und externe Veränderungen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Bedeutung sind, ermitteln, bewerten und ggf. erforderliche Maßnahmen einleiten.

 

Hauptelement: Messung und Bewertung

 

15.) Element: Leistungsüberwachung und -messung Anforderungen: Das Unternehmen sollte Verfahren zur Überwachung, Messung und Aufzeichnung der Arbeitsschutzleistung entwickeln, einführen, anwenden und in regelmäßigen Abständen überprüfen.

 

16.) Element: Untersuchungen Anforderungen: Das Unternehmen sollte die Durchführung von Unfall- und anderen Untersuchungen regeln und sie auch durchführen.

 

17.) Element: Interne Audits Anforderungen: Das Unternehmen sollte die Durchführung regelmäßiger interner Audits regeln und regelmäßig interne Audits durchführen.

 

18.) Element: Bewertung durch die oberste Leitung Anforderungen: Das Unternehmen sollte die Bewertung des AMS durch die oberste Leitung regeln und sie auch durchführen.

 

Hauptelement: Verbesserungsmaßnahmen

 

19.) Element: Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen Anforderungen: Das Unternehmen sollte Verfahren festlegen, aufrechterhalten und anwenden für Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, die sich aus der Leistungsüberwachung und -messung des AMS, den AMS-Audits und den Bewertungen durch die oberste Leitung ergeben.

 

20.) Element: Kontinuierliches Verbessern Anforderungen: Das Unternehmen sollte Verfahren für die kontinuierliche Verbesserung des AMS sowie der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes festlegen, aufrechterhalten und anwenden.

 

Verweise

 

Literatur

  • Leitfaden Arbeitsschutzmanagementsysteme. In: Bundesarbeitsblatt 1/2003, S. 101-109
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (Link)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Link)
  • Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Informationsangebot der europäischen Agentur) (Link)
  • International Labour Organization (ILO), Safe Work, Genf (Link)
  • Toolbox "Arbeitsschutzmanagementsysteme" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Gesundheitsgefahren:

Bei Kontakt mit der Haut oder Schleimhäuten kann Natrium schwere Verätzungen und Verbrennungen hervorrufen.

 

Wichtige Schutzmaßnahmen:

  • Auf Sauberkeit und Trockenheit am Arbeitsplatz achten
  • Natrium nur mit trockenen Zangen oder Handschuhen anfassen
  • Nicht offen an der Luft liegen lassen - auch nicht kurzfristig
  • Eingetrocknete Natrium-Reste nicht mit Wasser aus Behältern entfernen, Explosionsgefahr
  • Trocken lagern
  • Metallteilchen trocken entfernen oder mit kräftigem Wasserstrahl abwaschen
  • Bei offenem Hantieren jeglichen Kontakt vermeiden. Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
  • Schutzhandschuhe tragen
  • Rauch- und Schweißverbot im Arbeitsraum
  • Als Atemschutz Partikelfilter P2 (weiß) verwenden.

 

Kennzeichnung:

Gefahrensymbol: F (Leichtentzündlich), C (Ätzend).

 

Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):

  • R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase
  • R 34 Verursacht Verätzungen.

 

Sicherheitsratschläge (S-Sätze):

  • S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
  • S 5 Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)
  • S 8 Behälter trocken halten
  • S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben), kein Wasser oder Kohlendioxid verwenden
  • S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).

 

Weitere Angaben :

WGK 1: schwach wassergefährdend.

 

Verweise

 

Literatur

  • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
  • UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A 8) / (GUV-V A8) / (VSG 1.5)
  • Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (BGR 192) / (GUV-R 192)
  • Merkblatt: Natrium (ZH 1/86.1)
  • GESTIS-Stoffdatenbank (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

"Neue Arbeitsformen" müssen heute in Verbindung mit Lean-Management-Konzepten als Reaktion auf den zunehmenden internationalen Wettbewerbsdruck gesehen werden. Lean (= Schlankes) Management beinhaltet die Reduzierung von Kosten für Arbeitskräfte, Fertigungsfläche, Material, Lagerhaltung und Arbeitsmittel. Das Managementkonzept zielt auf die Erhöhung der Produktionsflexibilität, Erhöhung der Produktivität und Reduzierung von Durchlaufzeiten. Dabei sind zwei zentrale Strategien von Bedeutung: Dezentralisierung von Verantwortung und indirekte bzw. ergebnisorientierte Steuerungsformen.

 

Um adäquat auf die Flexibilitätsanforderungen des Marktes mit einer hohen Innovationsrate, raschem Produktwechsel, kurzen Lieferzeiten und hoher Produktqualität reagieren zu können, werden Hierarchien abgebaut und Planungs- und Entscheidungsbefugnisse in die Verantwortung der wertschöpfenden Bereiche verlagert. Die Steuerung und Koordinierung dezentraler Organisationseinheiten erfolgt nicht mehr über Anweisungen, sondern über indirekte ergebnisorientierte Steuerungs- und Kontrollformen. Die Steuerung erfolgt durch Zielvereinbarungen auf der Grundlage der Festlegung konkreter Leistungskennzahlen (z. B. auf Produktivität, Liefertermine, Produktentwicklungszeiten, Innovation, Kostenreduzierung oder Gewinnsteigerung). Durch Selbststeuerung und mehr Eigenverantwortung auf der Basis von Zielvereinbarungen werden die Beschäftigten so direkt den Anforderungen des Marktes ausgesetzt.

 

Beispiel "Gruppenarbeit in der Fertigung": Gruppenarbeit wird heute im Produktionsbereich in erster Linie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen eingeführt. Sie ist in unterschiedlichen Gestaltungsformen vorzufinden. Das Spektrum reicht von fremdbestimmter bzw. tayloristisch strukturierter Gruppenarbeit bis zur teilautonomen und selbstbestimmten Gruppenarbeit.

 

Teilautonomen Gruppen werden komplexe, ganzheitliche Aufgaben (z. B. Komplettmontage) zur weitgehend selbstständigen Bewältigung übertragen. Die Verantwortung für die Einhaltung von Lieferterminen, Produktivität, Qualität, die Minimierung von Produktionsfehlern sowie die ständige Verbesserung der Arbeitsprozesse liegt bei der Arbeitsgruppe.

 

Beispiel "Projektarbeit": Projektarbeit zählt zu den weit verbreiteten neuen Formen der Arbeit in wichtigen Funktionsbereichen klassischer Industrieunternehmen, wie z. B. Forschung, Planung und Produktentwicklung. Zur Bearbeitung neuartiger und komplexer Problemstellungen, beispielsweise bei der Produktentwicklung, die mit begrenzten Ressourcen vor allem an Personal, Zeit und Kosten durchgeführt werden muss, werden zeitlich befristet Projektteams eingesetzt. Die Zusammensetzung der Projektteams erfolgt in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung fach- und hierarchieübergreifend.

 

Beispiel "Freiberufliche Telearbeit": Im Zuge der personellen "Verschlankung" und von Prozessen der Dezentralisierung von Unternehmen zur Minimierung von Kosten gewinnen Auslagerungen von Funktionen und lockere vertragliche Arrangements zwischen Unternehmen und externen Personalressourcen an Bedeutung (Outsourcing). Jenseits der Normalarbeitsverhältnisse entstehen zunehmend neue Arbeitsformen, in denen sich so genannte "Freelancer" (auch als "Job-Nomaden" bezeichnet) in freiberuflicher Tätigkeit ihr Einkommen verdienen. Dabei kommt der Telearbeit eine besondere Bedeutung zu. Die selbstständige und mobile Form der Telearbeit beinhaltet nach Meinung von Experten das größte Wachstumspotenzial. Unter Telearbeit werden auf Informations- und Kommunikationstechnik gestützte Tätigkeiten verstanden, die nicht an eine zentrale Betriebsstätte gebunden sind, sondern mobil oder von zu Hause aus verrichtet werden. Die Kommunikation zwischen Telearbeitern und Auftraggeber erfolgt i. d. R. telefonisch oder durch elektronische Kommunikationsmittel. Die freiberuflichen Telearbeiter müssen ihre vertraglich vereinbarten Arbeitsleistungen und Aufgabenumfänge ergebnisorientiert und zu feststehenden Terminen erbringen und dabei möglicherweise auch für verschiedene Unternehmen tätig sein. Sie verfügen über eine hohe berufliche Autonomie, müssen aber auch rasch auf unvorhergesehene Anforderungen der Auftraggeber reagieren.

 

Psychische Belastungen und Gesundheitsrisiken

 

Mit neuen Arbeitsformen vor dem Hintergrund von Lean Management gehen eine Reihe psychischer Belastungen einher, die zu Überforderungen und psychischen Fehlbeanspruchungen der Beschäftigten führen können. Zwar kann sich mit der Verlagerung von Verantwortung auf untere Hierarchieebenen der Freiraum in der unmittelbaren Arbeitstätigkeit erhöhen. Doch steht dem Zugewinn an Freiheit auf der einen Seite ein wachsender Anforderungs- und Verantwortungsdruck auf der anderen Seite gegenüber. Die Spielräume der weitgehend selbstregulierten Arbeit gehen für die Beschäftigten stets mit Risiken der Überforderung durch Zeitdruck und geringer Personalbemessung einher. Das führt zu einer Erhöhung der Arbeitsintensität.

 

Gruppenarbeit kann für die Beschäftigten zu einer abwechslungsreicheren Arbeit, mehr Handlungs- und Entscheidungsspielräumen, Erweiterung der fachlichen Qualifikationen der Gruppenmitglieder und auf Grund der gestiegenen Verantwortung zu einer höheren Identifikation mit ihrer Arbeit führen. Ob es den Gruppenmitgliedern aber gelingt, die Anforderungen zu erfüllen, ohne dass psychische Fehlbeanspruchungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, hängt davon ab, inwieweit sie Einfluss auf die zeitlichen Auftragsvorgaben und die Personalbemessung sowie auf die Leistungskennziffern (z. B. Terminvorgaben, Produktivitäts-, Qualitäts-, Innovationsziele) haben.

 

Auch Projektarbeit kann zu einer hohen Identifikation mit der beruflichen Aufgabe und Arbeitzufriedenheit führen. Die Zusammenarbeit von Spezialisten aus unterschiedlichen Fachabteilungen eröffnet die Chance, voneinander zu lernen und Probleme gemeinsam zu lösen. Andererseits kann die Arbeitsintensität auf Grund von Leistungsverdichtung verbunden mit Zeitdruck in der Projektarbeit höher als in der Linienarbeit sein. Das ist dann der Fall, wenn die Laufzeit von Projekten zu knapp kalkuliert ist und definitiv einzuhaltende Endtermine feststehen oder Zielmodifikationen während der Laufzeit vorgenommen werden. Zeitknappheit tritt für die Beschäftigten auch dann auf, wenn sie gleichzeitig in mehreren Projekten arbeiten. Psychisch belastend wirkt es sich aus, wenn die Beschäftigten verschiedene Aufgaben parallel bearbeiten müssen, ohne dass sich auch der zur erfüllende Erwartungs- und Zielerreichungsdruck im jeweiligen Aufgabenbereich reduziert, und zudem noch das Tagesgeschäft bewältigt werden muss. Zeitdruck und nicht bewältigte Aufgaben führen zu persönlichen Schuldzuweisungen und Teamkonflikten und in der Folge zu Stress. Die mit Projektarbeit verbundene Intensivierung der Arbeit kann zu Mehrarbeit in Form von Überstunden und Wochenendarbeit führen und auch die alltägliche Lebensführung beeinträchtigen. Das psycho-soziale Belastungsspektrum von Projektarbeit kann in Einzelfällen zu Symptomen wie Depressivität, Schlaflosigkeit, psychosomatischen Beschwerden, Konzentrationsschwierigkeiten, Arbeitsunlust oder mangelndem Selbstwertgefühl führen (vgl. Bollinger 2001).

 

Studien über psycho-soziale Belastungen von freiberuflichen Telearbeitern zeigen, dass sie über eine hohe Autonomie in ihrer Arbeit verfügen und sie die Tätigkeit als in hohem Maße herausfordernd, abwechslungsreich und befriedigend erleben. Im Vergleich zu Beschäftigten an betrieblichen Arbeitsplätzen haben sie mehr Freiheiten, ihren Arbeitsrhythmus selbstbestimmt zu organisieren. Allerdings steht diese Zeitsouveränität im Kontrast zur vom Auftraggeber geforderten Flexibilität, rasch auf unvorhersehbare Anforderungen zu reagieren und ergebnis- und terminorientiert zu arbeiten. Dies führt zu Stressfaktoren wie Zeit- und Leistungsdruck und einer überdurchschnittlich langen Arbeitszeit. Um den Kundenanforderungen nachzukommen, arbeiten Freelancer auch an Sonn- und Feiertagen oder auch in der Nacht. Auch der Austausch mit Kollegen ist kaum gegeben. Häufig hat die Arbeit Vorrang vor ihrem Privat- bzw. Familienleben. Diejenigen Freelancer, die über 48 Stunden pro Woche (ein nicht geringer Teil arbeitet sogar wöchentlich über 60 Stunden) und unter ständigem Leistungsdruck arbeiten, weisen die höchste Erholungsunfähigkeit (extremes Arbeitsengagement, fehlende Distanz zur Arbeit) mit signifikant hohem Gesundheitsrisiko (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) auf. Hohe Unsicherheit und Existenzangst sind zudem weitere psychische Belastungen, die auf Schwankungen der Auftragslage und einen sehr eingeschränkten sozialrechtlichen Schutz zurückzuführen sind (vgl. Ertel/Kauric 2000).

 

Präventionsmaßnahmen

 

Sind Lean-Management-Konzepte als Quelle psychischer Fehlbelastungen und Gesundheitsrisiken zu betrachten, dann müssen solche Konzepte und die damit verbundene betriebliche Leistungspolitik kritisch bewertet werden. So sollte die Belegschaftsstärke so gewählt werden, dass die Arbeit bei "Normalleistung" auszuführen ist. Überstunden sollten eher die Ausnahme sein.

 

Im Rahmen von Gruppenarbeit müssen die Leistungsbedingungen human gestaltet werden, um Überforderungen der Beschäftigten zu vermeiden. Wichtig ist, dass erreichbare Leistungsziele zusammen mit den Gruppen vereinbart werden (z. B. zeitliche Auftragsvorgaben, Produktivitäts- oder Qualitätsziele). Die Vereinbarung von Soll-Leistungen muss auch notwendige Zeiten für Erholungsphasen und Gruppengespräche beinhalten. Bei der Leistungsbemessung muss auch berücksichtigt werden, ob es sich beispielsweise um ältere Beschäftigte, Leistungsgewandelte oder Schwerbehinderte handelt. Neben der Regulierung der Leistungsvorgaben ist auch die Gestaltung weiterer Rahmenbedingungen von Gruppenarbeit, wie z. B. ein gerechtes und motivierendes Prämienentlohnungssystem und systematische Qualifizierungen der Gruppenmitglieder im Bereich neuer bzw. veränderter Aufgaben und sozialer Kompetenzen (Kommunikationsfähigkeit, Konfliktbewältigung), entscheidend für eine funktionierende Gruppenarbeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten.

 

Zur Vermeidung von hoher Arbeitsintensität und Arbeitsdruck im Rahmen von Projektgruppenarbeit sollten die Beschäftigten Einfluss auf die Laufzeit von Projekten, die Personalbemessung oder individuelle Aufgabenumfänge haben. Zur Prävention potenzieller Belastungen ist zudem eine professionelle Projektdurchführung wichtig. Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen sollten klar definiert sein. Die zeitlichen Spielräume zur Bewältigung der Arbeitsaufgaben müssen angemessen sein (vgl. Bollinger 2001). Das "Abladen" der Verantwortung für das Zeitmanagement von Führungskräften auf die Beschäftigten, ohne dafür Sorge zu tragen, ob diese die ihnen übertragenen Aufgabenkomplexe und -umfänge in ihrer Arbeitszeit auch tatsächlich bewältigen können, beinhaltet keinen verantwortlichen Umgang mit Ressourcen. Projektmitarbeiter sollten in Methoden der Planung und Durchführung von Projekten qualifiziert und in neue und fachfremde Themengebiete eingearbeitet werden. Zum Zweck des Gesundheitsschutzes könnte auch die Berichtspflicht über den Projektstatus gegenüber Entscheidungsträgern um human- und belastungsbezogene Parameter ergänzt werden. Hierdurch werden psychische Belastungen und Überforderungen für das obere Management frühzeitig sichtbar, und Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes können rechtzeitig eingeleitet werden (vgl. Bollinger 2001).

 

Bei freiberuflicher Telearbeit können zum Gesundheitsschutz über Internet auch Maßstäbe für zumutbare Arbeitsanforderungen und Arbeitszeiten vermittelt werden (vgl. Ertel 2000). Zeitmanagement hilft, sich vor Überarbeitung zu schützen. Selbstständige Telearbeiter können sich heute über Internet bei Beratungsbüros und Online-Telefonen Informationen und Beratungsleistungen zu allen Fragen der Selbstständigkeit einholen. Zusätzlich könnten auf diesem Wege auch soziale Unterstützungsnetzwerke geschaffen werden, durch die sich Telearbeiter nicht nur Transparenz über ihre allgemeinen Arbeitsbedingungen (z. B. Abschluss von Honorarverträgen, Fragen der Sozialversicherung oder Rechtsschutz), sondern auch über ihre Arbeitsbelastungen (z. B. überlange Arbeitszeiten) verschaffen können.

 

Verweise

 

Literatur

  • Bollinger, H.: Neue Formen der Arbeit - neue Formen des Gesundheitsschutzes: Das Beispiel Projektarbeit. In: WSI-Mittteilungen, Nr. 11 (2001), S. 685-691
  • Breisig, T.: It's Team Time: Kleingruppenkonzepte in Unternehmen. Köln 1990
  • Döhl, V./Kratzer, N./Sauer, D.: Krise der Normalarbeit(s)politik. Entgrenzung von Arbeit - neue Anforderungen an Arbeitspolitik. In: WSI-Mitteilungen 1 (2000), S. 5-17
  • Ertel, M./Kauric, S.: Flexibilisierung und Gesundheit am Beispiel von Telearbeit. In: WSI-Mitteilungen, 9 (2000), S. 598-602
  • Faust, M./Jauch, P./Notz, P.: Befreit und entwurzelt: Führungskräfte auf dem Weg zum "internen Unternehmer". Mering, München 2000

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Mittlerweile nutzen alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen das Internet als Informationsmedium, z. B. für die Bereitstellung von Vorschriften, Handlungshilfen und Publikationen sowie für die Bildungs- und Präventionsarbeit. Viele Institutionen setzen auch per E-Mail verschickte Newsletter ein, die online abonniert werden können und aktuelle, zielgruppengenaue Informationen liefern. Im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz haben sich im Internet nationale und europäische Netzwerke entwickelt, z. B. das BG-Netzwerk Prävention oder das Europäische Netzwerk Aus- und Weiterbildung in Sicherheit und Gesundheitsschutz (ENETOSH).

 

Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nutzen die Neuen Medien zunehmend für die Fort- und Weiterbildung mit so genannten E-Learning-Angeboten. E-Learning bedeutet, Lernprozesse durch die Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien zu unterstützen. Dabei kann E-Learning online im Internet oder offline an Computern ohne Netzwerk- oder Internetzugang stattfinden. Beide Möglichkeiten können auch innerhalb eines E-Learning-Angebots integriert sein.

 

Bei den so genannten Web Based Trainings (WBT) und bei Online-Seminaren werden die Lerninhalte über private Netzwerke, über Intranet oder Internet vermittelt. Online-Seminare nutzen zusätzlich vielfältige Kommunikations- und Interaktionsmöglichkeiten zwischen den Lernenden untereinander sowie zwischen Lernenden und Dozenten oder Tutoren, etwa E-Mail, Chat oder Diskussionsforen.

 

Bei Computer Based Trainings (CBT) werden die Lerninhalte dem Lernenden auf seinem Computer vor Ort zur Verfügung gestellt, z. B. als Selbstlernprogramm auf CD-ROM.

 

Eine besondere Variante des E-Learning ist das Blended Learning, bei dem E-Learning-Einheiten mit Präsenzveranstaltungen kombiniert werden. Weitere Formen des E-Learning stellen Hypertextsysteme und Datenbanken dar, die online im Internet oder offline in Intranets als Informationssysteme dienen.

 

Elektronisch unterstütztes Lernen bietet vor allem die Möglichkeiten des selbstgesteuerten und praxisnahen Lernens. Lernende können so ihren Lernprozess stärker selbst lenken. E-Learning-Angebote erfordern jedoch neben technischer Vertrautheit mit den eingesetzten Medien auch eine erhebliche Selbstlernkompetenz und Selbstmotivation. Auch die bei herkömmlichen Präsenzveranstaltungen motivierende Gruppendynamik entfällt, bzw. muss durch medienadäquate Aufgabenstellungen und Interaktionsformen ersetzt werden.

 

Gerade bei längeren Fort- und Weiterbildungen empfiehlt es sich, E-Learning-Angebote nicht isoliert einzusetzen. Eine intensive Beratung der Lernenden vor Beginn der Lernphase, eine Betreuung durch technisch und fachlich kompetente Tutoren während des Lernens (z. B. über das Internet) und die Verbindung von E-Learning mit Präsenzphasen zu Blended-Learning-Angeboten sind wichtige Erfolgsfaktoren für den Einsatz in der Fort- und Weiterbildung.

 

Bei weniger umfangreichen Lerninhalten mit kürzerer Bearbeitungszeit haben sich interaktive Selbstlernprogramme bewährt, z. B. für Unterweisungen zu Standardthemen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Ergänzend zur persönlichen Unterweisung vor Ort können mit Selbstlernprogrammen inhaltliche Grundlagen gelegt und Hintergrundinformationen vermittelt werden. Selbstlernprogramme bieten dem Lernenden zeitliche und örtliche Unabhängigkeit sowie die Möglichkeit individuellen Lernens mit selbst bestimmtem Lerntempo. Gleichzeitig entlasten sie den Unterweiser, z. B. durch interaktive Tests und eine Dokumentation der absolvierten Lerneinheiten.

 

Es ist anzunehmen, dass Neue Medien und E-Learning im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit europaweit an Bedeutung gewinnen werden, da sich gemeinsame Ziele durch die Standardisierung von Inhalten und Weiterbildungskonzepten sowie durch die Bildung von Netzwerken optimal umsetzen lassen.

 

Verweise

 

Literatur

  • Leitfaden IT-Sicherheit, hrsg. v. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn 2006
  • Gallenberger, W./ Gruber, H./ Harteis, Ch./ Heid, H./ Kraft, S.: Lehren und Lernen mit Multimedia. In: Lehner, F./ Braungart, G./ Hitzenberger, L.(Hrsg.): Multimedia - Informationssysteme zwischen Bild und Sprache. Gabler Edition Wissenschaft, Wiesbaden 1999, S.259-271
  • CD-ROM: Reihe "Unterweisung interaktiv", multimdediale Selbstlernprogramme auf CD-ROM, Universum Verlag, Wiesbaden (Link)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Link)
  • Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Informationsangebot der europäischen Agentur) (Link)
  • Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Informationsangebot Deutschlands) (Link)
  • Europäisches Netzwerk Aus- und Weiterbildung in Sicherheit und Gesundheitsschutz (ENETOSH) (Link)
  • Next-Line. Die jungen Seiten der Berufsgenossenschaften (Link)
  • Zentrales Informationssystem der Gesetzlichen Unfallversicherung (ZIGUV) (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Die Ersteinweisung eines neuen Mitarbeiters ist besonders wichtig. Dem Neuling muss vor Beginn seiner Tätigkeit die Bedeutung der Arbeitssicherheit vermittelt werden. Es muss deutlich werden, dass die Sicherheit bei der Arbeit Bestandteil des betrieblichen Produktionsziels ist. Diese Aufgabe kann nur der Unternehmer selbst oder ein von ihm beauftragter Vorgesetzter übernehmen.

 

Neulinge sollten vorrangig die grundlegenden Informationen über die Arbeitssicherheit erhalten. Zu viele Informationen auf einmal können neue Mitarbeiter überfordern. Folgende Punkte sollten bei der Einführung neuer Mitarbeiter berücksichtigt werden:

 

1. Allgemeine Einweisung durch das Unternehmen, nach Möglichkeit am ersten Arbeitstag:

  • allgemeine Informationen über das Unternehmen
  • Überblick über den betrieblichen Arbeitsschutz
  • Hinweis auf Meldepflicht von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten
  • Verhalten bei Unfällen
  • Hinweise auf allgemeine Gefahren
  • spezielle Vorschriften und Regelungen, z. B. Werksführerschein
  • Aushändigung und Erläuterung von Arbeitssicherheitsdruckschriften.

 

2. Einführung neuer Mitarbeiter im zuständigen Betriebsteil bzw. durch die Abteilung:

  • besondere Informationen über den Betriebsteil
  • Hinweise auf besondere, betriebsspezifische Gefahren, z. B. Erläuterungen der im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe, Erklärung der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz, Hinweis auf Notausgänge
  • Angabe der für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstungen unter Hinweis darauf, wie und wo diese zu erhalten sind, und auf die Benutzungspflicht
  • Erläuterungen der Betriebsanweisungen, Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln, die für den Betrieb zu beachten sind, und Hinweis darauf, wo der neue Mitarbeiter diese im Betrieb einsehen kann
  • Aufzählung der Arbeiten, für die besondere Genehmigungen erforderlich sind, z. B. Befahren von Behältern und engen Räumen, Gerüstfreigabe, Schweißerlaubnis
  • Brand- und Katastrophenschutz mit Erläuterung der Notrufnummern, ggf. Erklärung von Alarmzeichen und das Verhalten bei Alarm, Standort von und Umgang mit Feuerlöschern, Hinweise auf Rettungswege und Sammelplätze
  • Erste Hilfe.

 

Auszubildende und andere Jugendliche bedürfen als betriebliche Neulinge einer besonderen Einweisung und längeren Begleitung und Betreuung. Sie müssen lernen, sich im betrieblichen Umfeld zurechtzufinden, auch einfache Gefahren zu erkennen sowie Schutzausrüstungen sinnvoll zu nutzen. Die Berufsgenossenschaften bieten für die Information dieser Zielgruppe spezielle Druckschriften sowie Filme und Videos an.

 

Verweise

 

Literatur

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Personalvertretungsgesetz
  • UVV Grundsätze der Prävention (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz)
  • Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
  • Grundsätze der Prävention (BGR A 1) / (GUV-R A1)
  • Der erste Tag - Leitfaden für den Unternehmer als Organisationshilfe und zur Unterweisung von Neulingen (BGI 568)
  • Einsatz von Jugendlichen in Betrieben der Metallbranche (BGI 568-1)
  • Grundregeln, Heft 1 der Reihe Arbeit und Gesundheit Basics, hrsg. v. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Universum Verlag, Wiesbaden 2004 (BGI 597-1)
  • Hits und Tipps für Sicherheit (BGI 573)
  • Jugendliche (BGI 624)
  • Sicherheit durch Unterweisung (BGI 527)
  • Unterweisen (BGI 704)
  • Arbeitsschutzausschussbrief (ASA-Brief) 14 "Neue Mitarbeiter/Berufsanfänger" der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
  • Internetforum neu-im-job.de (Link)
  • Mir passiert schon nixx - Das Portal für junge Arbeitnehmer (BGETF) (Link)
  • Next-Line. Die jungen Seiten der Berufsgenossenschaften (Link)
  • starte sicher! - Informationsangebot für Auszubildende im Internet (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Bauteile, die beim Begehen brechen können, sind z. B. Zement-Wellplatten, Glasdächer, Staubdecken, Lichtplatten und -kuppeln, Lichtbänder, abgehängte Zwischendecken, Oberlichter, Glasdächer, Lüftungen und sonstige Bauteile geringer Tragfähigkeit. Derartige Teile von Bauten sind gegen Absturz zu sichern, z. B. durch Einsatz tragfähiger Netze

(Abbildung) und Geflechte (Abbildung) oder durch lastverteilende Beläge und ggf. durch Seitenschutz.

 

Bauteile, die vom Auflager abrutschen können, wie beispielsweise Decken und Dächer aus Platten oder mit Füllkörpern, die nicht gegen Verschieben gesichert sind oder bei denen das Ausbrechen oder Ausweichen ihrer Auflager nicht verhindert werden kann, oder nicht befestigte Gitterroste, dürfen nicht betreten werden, außer wenn durch geeignete Maßnahmen Absturzsicherungen geschaffen sind.

 

Verweise

 

Literatur

  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
  • UVV Bauarbeiten (BGV C 22) / (GUV-V C22)
  • UVV Grundsätze der Prävention (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz)
  • UVV Eigenbauarbeiten (LBG 2.7)
  • Dacharbeiten (BGR 203)
  • Grundsätze der Prävention (BGR A 1) / (GUV-R A1)
  • Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 12/1-3 Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände
  • Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 8/5 Nicht durchtrittsichere Dächer
  • DIN 4426 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen; Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege; Planung und Ausführung
  • Beurteilung der Begehbarkeit von Bauteilen (BGI 526)
  • Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten -(GS-BAU-18) Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten (GS-BAU-18)
  • CD-ROM: "BG-INFO - Die CD-ROM der BG BAU", Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - Medien und Praxishilfen (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Gesundheitsgefahren:

Hauptaufnahmeweg ist die Inhalation von Nickel als Staub oder Rauch. Es verursacht bösartige Erkrankungen im Nasenbereich. Nickel ist krebsverdächtig und hat eine allergisierende Wirkung. Es löst Dermatitis aus. Ein Nickelekzem kann im Sinne einer "gekreuzten Sensibilisierung" auch durch Kobalt, Chromat und Kupfer ausgelöst werden. In 80 % der Fälle ist eine Sensibilisierung im privaten Bereich (Hautkontakt mit Uhren, Modeschmuck etc.) begründet. Weitere Risiken: Reizung der Bindehaut, der Schleimhäute und der Atemwege, Lungenschädigung beim Einatmen von Nickeldampf; Tumore der Nase, Nasennebenhöhlen und der Lunge.

 

Wichtige Schutzmaßnahmen:

  • Gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen
  • Bei offenem Hantieren jeglichen Kontakt vermeiden (Gefahr der Nickelallergie)
  • Bei offenem Hantieren Staubentwicklung unbedingt vermeiden. Staubablagerungen, die sich nicht vermeiden lassen, regelmäßig mit geprüftem Industriestaubsauger oder zentralen Sauganlagen aufnehmen. Abblasen zu Reinigungszwecken ist nicht zulässig
  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
  • Persönliche Hygiene streng einhalten
  • Als Atemschutz Partikelfilter P2 (weiß) verwenden
  • Chemikalienschutzhandschuhe tragen.

 

Kennzeichnung:

Gefahrensymbol: Xn (Gesundheitsschädlich).

 

Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):

  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

 

Sicherheitsratschläge (S-Sätze):

  • S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
  • S 22 Staub nicht einatmen
  • S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.

 

Weitere Angaben:

WGK 2: wassergefährdend.

 

Krebserzeugend der Kategorie K3: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. Die MAK-Kommission hat die Einstufung von Nickel als eindeutig krebserzeugend (Kategorie K1) vorgeschlagen.

 

S: Gefahr der Sensibilisierung.

 

Verweise

 

Literatur

  • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
  • Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (BGR 192) / (GUV-R 192)
  • Benutzung von Schutzhandschuhen (BGR 195) / (GUV-R 195)
  • Benutzung von Schutzkleidung (BGR 189) / (GUV-R 189)
  • Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
  • Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 38 Nickel oder seine Verbindungen (BGG 904 / G 38)
  • CMR-Gesamtliste (BAuA): Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, TRGS 905 und TRGS 906
  • GESTIS-STAUB-EX - Datenbank "Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben" (Link)
  • GESTIS-Stoffdatenbank (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Je nach Stickstoffgehalt unterscheidet man:

  • hochnitrierte Nitrocellulose, sog. Schießbaumwolle: der Stickstoffgehalt ist größer als 12,6 %. Sie findet Verwendung bei der Herstellung z. B. von Treibladungspulvern
  • niedrignitrierte Nitrocellulose, sog. technische Nitrocellulose (Collodiumwolle): der Stickstoffgehalt liegt unter 12,6 %. Diese Art wird zur Herstellung von Lacken, Druckfarben, Celluloid, Klebern usw. verwendet. Sie ist leicht löslich in Ether/Alkohol-Gemischen, Ketonen, Estern und - je nach Stickstoffgehalt - in verschiedenen anderen Lösemitteln. Niedrignitrierte Nitrocellulose, die mit bestimmten Weichmachern plastifiziert ist, wird als plastifizierte Collodiumwolle oder NC-Chips bezeichnet.

 

Niedrignitrierte Nitrocellulose, ausreichend angefeuchtet oder plastifiziert, unterliegt der Gefahrstoffverordnung, dem Sprengstoffgesetz als "sonstiger explosionsgefährlicher Stoff" und den Gefahrgut-Transportvorschriften als "entzündbarer fester Stoff" (Klasse 4.1).

 

Nitrocellulose ist in nicht phlegmatisiertem, trockenem Zustand ein hoch feuer- und explosionsgefährlicher Stoff und sehr schlag- und reibempfindlich. Der Umgang mit Nitrocellulose in nicht ausreichend phlegmatisiertem oder trockenem Zustand ist daher verboten. Die Austrocknung, auch die teilweise Austrocknung feuchter Nitrocellulose, muss verhindert werden. Räume, in denen mit Nitrocellulose umgegangen wird, gelten als feuergefährdet im Sinne von DIN VDE 0100; die elektrische Installation muss entsprechend ausgeführt sein. Da meistens brennbare Lösemittel als Anfeuchtungsmittel eingesetzt werden, sind Maßnahmen zum Explosionsschutz vorzusehen. Wegen der Feuer- bzw. Explosionsgefahr dürfen keine Zündquellen vorhanden sein. Offenes Feuer und Rauchen ist verboten. Auf das Rauchverbot ist deutlich erkennbar und dauerhaft hinzuweisen. Feuerzeuge und Streichhölzer dürfen nicht mitgeführt werden. Um elektrostatische Aufladungen zu verhindern, müssen Schuhe mit leitfähigen Sohlen getragen werden. Die Böden müssen ebenfalls leitfähig sein. Sie sollen aus nicht zu hartem, glattem Material bestehen und leicht zu reinigen sein. Die Oberflächentemperatur von Heizflächen und Heizleitungen darf 120 °C nicht überschreiten. Die Heizkörper müssen eine glatte Oberfläche haben und sich gut reinigen lassen. Rippenrohre sind nicht zulässig. Es empfiehlt sich, den Fußboden an allen Stellen, an denen Nitrocellulose aus Fässern entnommen wird, feucht zu halten. Verstreute Nitrocellulose muss sofort aufgenommen, mit Wasser angefeuchtet und sachgemäß vernichtet werden. Zur Entnahme von Nitrocellulose aus den Behältern sind funkenarme Werkzeuge einzusetzen, bei der Verarbeitung von Nitrocellulose dürfen wegen der elektrostatischen Aufladung keine Kunststoffbehälter verwendet werden.

 

Beim Umgang mit Nitrocellulose ist vor allem darauf zu achten, dass Nitrocellulose nicht durch Reibung oder Schlag beansprucht wird, da sie durch Reibungswärme leicht entzündet werden kann. Außerdem darf sie nicht mit Stoffen in Berührung kommen, die zu einer Reaktion oder einer Zersetzung der Nitrocellulose führen können. Solche Stoffe sind insbesondere Alkalien, Amine und Säuren oder oxidierend wirkende Stoffe. An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen darf Nitrocellulose nur in solchen Mengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Teilweise entleerte Behälter mit angefeuchteter Nitrocellulose sind unverzüglich wieder dicht zu verschließen. Sie dürfen nicht ins Lager zurückgebracht werden. Wichtig ist, dass keine Nitrocelluloseteilchen zwischen Kunststoffsack und Behälterwand hängen bleiben und dort austrocknen. Die

Arbeitskleidung

der Beschäftigten sollte flammhemmend sein; darunter getragene Kleidung darf im Brandfall kein gefährliches Schmelzverhalten zeigen. Reine Baumwolle erfüllt diese Forderung.

 

Verarbeitungsmaschinen für Nitrocellulose sind auf Erwärmung und auf Schleifstellen der Rührwerke zu kontrollieren. Insbesondere Rührwerkzeuge und Kneterschlangen dürfen sich bei Belastung nicht so verformen, dass es zur Reibung mit anderen Metallteilen kommt, z. B. mit der Behälterwand. Bei der Verarbeitung von Nitrocellulose in Knetern, Mischern usw. ist darauf zu achten, dass sich keine Klumpen bilden: Wichtig ist in diesem Zusammenhang die richtige Reihenfolge bei der Zugabe von Verschnitt-, Verdünnungs- und Lösemitteln. Maschinen, die der Weiterverarbeitung von Nitrocellulose dienen (z. B. Kneter und Walzwerke), sollten mit einer automatisch auslösenden und fernbedienbaren Löscheinrichtung versehen sein. Zum Löschen brennender Nitrocellulose eignet sich nur Wasser in großen Mengen. Für größere Lager werden automatisch wirkende Löscheinrichtungen empfohlen. Bei Bränden können nitrose Gase entstehen.

 

Gemäß der Sprengstoff-Lagerrichtlinie (SprengRL 300) besteht ein Zusammenlagerungsverbot mit anderen Gefahrstoffen. Nitrocellulose darf nur in den vom Hersteller gelieferten Versandbehältern gelagert werden. Diese sind bis zur Entnahme verschlossen zu halten und möglichst kühl zu lagern. Bei längerer Lagerung kann das Anfeuchtungsmittel aus den oberen in die unteren Schichten wandern. Der Gesamtanfeuchtungsgrad von 2-Phasen-Gemischen (mit Wasser oder Alkohol befeuchtete Nitrocellulose) kann durch folgende Maßnahmen erhalten werden:

  • die oberen Schichten nachbefeuchten
  • eine stärkere Anfeuchtung vornehmen als erforderlich
  • das Gebinde wenden
  • die schnelle Verarbeitung des Produkts.

 

Der beim Versand eingestellte Anfeuchtungsgrad muss erhalten bleiben, da die Nitrocellulose mit zunehmender Austrocknung immer empfindlicher gegen Schlag und Reibung wird und Eigenschaften von Sprengstoff annimmt. Nach längerer Lagerung empfiehlt es sich, das Gebinde nachzuwiegen, um eine etwaige Abnahme des Bruttogewichtes durch Verlust des Befeuchtungsmittels festzustellen. Sollte Nitrocellulose etwas ausgetrocknet sein, muss das verdunstete Anfeuchtungsmittel unbedingt wieder zugesetzt werden. Bei plastifizierter Nitrocellulose, z. B. NC-Chips, kann diese Entmischung nicht eintreten. Eine Lagerung von Nitrocellulose mit anderen Stoffen ist nicht gestattet, wenn dadurch eine Gefahrenerhöhung eintreten kann.

 

Nitrocellulose-Gebinde sind behutsam zu transportieren und vor Reibung, Stoß und Schlag zu schützen. Sie sollen - wenn Bewegungen unumgänglich sind - möglichst nicht auf der Fasswandung, sondern hochkant auf dem Bodenring gerollt werden. Flurförderzeuge sollen an den Begrenzungsstellen, an denen sie mit Nitrocellulose-Fässern zusammenstoßen oder schleifen können, durch weiche Materialien (z. B. Holz oder Gummi) geschützt sein. Auf diese Weise werden Zündungen durch Reibungswärme vermieden. Auch die Kanten der Verladerampen sollten einen derartigen Schutz aufweisen.

 

Die Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden. Besteht die Gefahr, dass sie Anfeuchtungsmittel oder Brandgase in gefährlichen Konzentrationen einatmen, sind geeignete

Atemschutzgeräte

einzusetzen.

  • Filtergeräte mit Gas-, Partikel- und Kombinationsfilter dürfen nur eingesetzt werden, wenn die in den "Regeln für die Benutzung von Atemschutzgeräten" aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Isoliergeräte müssen bei höheren Konzentrationen bzw. unklaren Bedingungen getragen werden. Isoliergeräte sollen stets benutzt werden, wenn nitrose Gase auftreten können.

 

Spezielle Hinweise für die Verwendung von Nitrocellulose-Produkten im Rahmen der Pyrotechnik finden sich in der BGI 812 "Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung".

 

Verweise

 

Literatur

  • Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
  • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
  • Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR 190) / (GUV-R 190)
  • Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) (BGR 104) / (GUV-R 104)
  • Herstellen von Beschichtungsstoffen (BGR 205)
  • Richtlinie "Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe" (SprengLR 300)
  • Richtlinie "Bauweise und Einrichtung der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppen I-III)" (SprengLR 310)
  • Lösemittel (BGI 621)
  • Nitrocellulose (BGI 642)
  • Salpetersäure, Stickstoffoxide, Nitrose Gase (zurückgezogen von der BG Chemie) (BGI 591)
  • BG-PRÜFZERT - Datenbank geprüfter und zertifizierter Produkte und Hersteller (Link)
  • GESTIS-Stoffdatenbank (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Beim Einatmen bewirken nitrose Gase zunächst eine Reizung der Atemwege; die Schwere der Vergiftung wird erst nach Stunden erkennbar. Das Lungengewebe kann schon durch wenige Atemzüge in einer entsprechend stark vergifteten Atmosphäre so weit zerstört werden, dass noch nach mehr als 24 Stunden ein Lungenödem zum Tod führt, wenn nicht rechtzeitig Hilfsmaßnahmen eingeleitet worden sind. Sofortmaßnahmen bestehen darin, den Betroffenen aus dem Gefahrbereich zu bringen und absolute Körperruhe herbeizuführen. Er ist vor Wärmeverlust zu schützen und mit Sauerstoff (drucklos) zu versorgen. Der Transport des Verunglückten muss liegend erfolgen.

 

Dort, wo die braunen oder roten Dämpfe auftreten können, sind technische Lüftungsmaßnahmen vorzusehen. Die Absaugung muss in Bodennähe erfolgen. Für unvorhergesehene Fälle sind Gasmasken (Vollmasken) griffbereit zu halten: Gasfiltertyp NO, Kennfarbe blau-weiß (Spezialfilter "Nitrose Gase"). Bei hoher Konzentration ist ein Isoliergerät zu benutzen, weil normale Filtereinsätze durchschlagen können.

 

Verweise

 

Literatur

  • Salpetersäure, Stickstoffoxide, Nitrose Gase (zurückgezogen von der BG Chemie) (BGI 591)
  • GESTIS-Stoffdatenbank (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

In Deutschland ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. in Berlin. Das DIN vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Jeder kann beim DIN das Einleiten von Normungsarbeiten beantragen. Falls Bedarf besteht, wird zunächst ein Entwurf erarbeitet, der zur Information und Stellungnahme veröffentlicht wird. Nach Behandlung eventueller Einsprüche wird die endgültige DIN-Norm herausgegeben. Soweit bereits Ergebnisse europäischer oder internationaler Normungsarbeiten zum gleichen Gegenstand bestehen, sollen diese möglichst ohne Änderungen übernommen werden. Damit die Inhalte immer aktuell den Stand der Technik widerspiegeln, gilt die Regel, dass bestehende Normen alle fünf Jahre überarbeitet werden.

 

Soweit in einer Norm sicherheitstechnische Festlegungen enthalten sind, wird hierauf in einer Vorbemerkung ausdrücklich hingewiesen.

 

Die sicherheitstechnischen Anforderungen der Norm werden so festgelegt, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Erzeugnisses eine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Sachen nicht zu erwarten ist. Im Allgemeinen enthalten Sicherheitsnormen Angaben darüber, wie die Einhaltung solcher sicherheitstechnischer Anforderungen geprüft werden kann. Gilt eine Sicherheitsnorm für verwendungsfertige Erzeugnisse und müssen für die Bewahrung der Sicherheit bei Aufstellung, Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung bestimmte Regeln beachtet werden, wird in der Norm auch die Erstellung einer Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung gefordert.

 

Alle Normen mit zusätzlicher Kennzeichnung als DIN VDE-Bestimmung sind ebenfalls Sicherheitsnormen. In diesen elektrotechnischen Sicherheitsnormen werden ggf. auch Einführungs-, Überleitungs- und Anpassungsfristen für die genormten Erzeugnisse angegeben.

 

Die Unfallversicherungsträger verweisen in BG-Regeln zu den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vielfach auf Normen. Gemäß einer Vereinbarung zwischen den Unfallversicherungsträgern und dem DIN werden in den UVV die für die Unfallverhütung gebotenen allgemeinen Sicherheitsmaßstäbe festgelegt. Die BG-Regeln dienen dazu, die UVV zu konkretisieren oder zu erläutern. Sie können sich dazu auf Normen beziehen, die technische Lösungen bieten. So wird sichergestellt, dass die in den UVV geforderten Sicherheitsmaßstäbe entsprechend den jeweiligen Regeln der Technik ausgefüllt werden können.

 

Durch dieses Verfahren werden zum einen die in den Normen enthaltenen allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik zusätzlich bekannt gemacht. Zum anderen befreit die Verweisung auf Normen von der Notwendigkeit, technische Regelwerke parallel zum Normenwerk aufzustellen.

 

Normen können durch die vorgesehene regelmäßige Überarbeitung schneller und flexibler dem jeweiligen Stand der Technik (Regeln der Technik) angepasst und auf den technischen Fortschritt eingestellt werden. Somit dient die Vorgehensweise der Vereinheitlichung und Übersichtlichkeit auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik.

 

Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Eine Anwendungspflicht kann sich allerdings auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie auf Grund von Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen ergeben.

 

Die DIN-Normen und ein Verzeichnis aller Normen sind beim Beuth Verlag (Bezugsquellen für Medien) erhältlich. Die bibliographischen Daten aller nationalen Normen Deutschlands und vieler anderer Länder enthält die Normen-Informationsdatenbank PERINORM. Einen Auszug aus PERINORM, der alle arbeitsschutzbezogenen Normen umfasst, beinhaltet die Datenbank NoRA der Kommission Arbeitsschutz und Normung.

 

Verweise

 

Literatur

  • DIN 820 Normungsarbeit
  • PERINORM - Normen-Informationsdatenbank, Beuth Verlag, Berlin (monatliche Aktualisierung) (Link)
  • Beuth Verlag (Link)
  • DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (Link)
  • Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) (Link)
  • NoRA Normen-Recherche Arbeitsschutz (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Die Normen in NoRA wurden für den Nutzer nach Anwendungsfeldern (z. B. Technische Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen, Elektrische Betriebsmittel, Bauprodukte) und nach Gefährdungen (z. B. mechanisch, elektrisch, chemisch, biologisch, psychisch) klassifiziert. Sowohl über diese Klassifikation als auch über Suchbegriffe kann der Datenbanknutzer recherchieren. Zu jeder Norm gibt es neben der Angabe der Dokumentnummer, dem Herausgabedatum und dem Titel in deutsch, englisch und französisch eine kurze Zusammenfassung des Norminhalts.

 

Über den Button "Normentwürfe" erreicht der Nutzer eine Liste, die alle aktuell in der öffentlichen Umfrage befindlichen Normentwürfe umfasst.

 

ErgoNoRA ist ein Recherchetool, das sehr detailliert die Normen mit Inhalten aus dem Bereich der Ergonomie erschließt. ErgoNoRA enthält somit eine Teilmenge der Normen aus NoRA. Dieses noch speziellere Tool wurde entwickelt, weil die Inhalte der Ergonomie-Normen oft nur schlecht die Adressaten - d. h. vor allem Konstrukteure und Designer, aber auch Mitarbeiter von Normungsgremien - erreichen.

 

Insgesamt sind in ErgoNoRA derzeit etwa 320 Normen erschlossen (Stand Januar 2008). Diese Datenbank umfasst zu allen Datensätzen zusätzlich jeweils das Inhaltsverzeichnis der Norm. Dieses wird in der Regel aus dem Normtext generiert und ist damit detaillierter als das Inhaltsverzeichnis der gedruckten Norm.

 

Verweise

 

Literatur

  • ErgoNoRA - Das Ergonomie-Tool von NoRA (Link)
  • NoRA Normen-Recherche Arbeitsschutz (Link)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Jedes kraftbetriebene Arbeitsmittel mit Gefahr bringenden Bewegungen muss mindestens eine Notbefehlseinrichtung haben. Die Notbefehlseinrichtungen müssen jederzeit schnell, leicht und gefahrlos erreichbar sein und eine auffällige Kennzeichnung mit einem roten Stellteil (meist Druckknopf) vor gelber Kontrastfläche haben. Sie sind so anzuordnen, dass sie von keinem Platz an der Maschine weiter als 15 m entfernt sind. Es ist nicht zulässig, für einzelne Gruppen der Maschinen gesonderte Notbefehlseinrichtungen vorzusehen, sondern es muss eine Einrichtung vorhanden sein, die auf die gesamte Maschine wirkt.

 

Notbefehlseinrichtungen müssen nach einer Betätigung in der "Aus-Stellung" bleiben. Sie dürfen nur durch Entsperren oder bewusstes Rückführen wieder in die Ausgangsstellung gebracht werden können. Das Arbeitsmittel darf mit der Notbefehlseinrichtung nicht wieder in Gang gesetzt werden können.

 

Der Unternehmer hat Notbefehlseinrichtungen in regelmäßigen Abständen zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass sie nicht unwirksam gemacht werden.

 

Verweise

 

Literatur

  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (CHV 4)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
  • Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
  • DIN EN ISO 13850 Sicherheit von Maschinen - Not-Halt - Gestaltungsleitsätze

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Notduschen können an der Decke oder an der Wand montiert werden, aber auch frei stehen. Die Notdusche muss stets einsatzbereit sein und soll durch eine einfache Körperbewegung (Stoß, Zug, Druck) betätigt werden können. Das Betätigungsventil muss sich leicht und schnell öffnen lassen. Dabei sollen alle Körperpartien sofort mit einer ausreichenden Wassermenge - z. B. mindestens 30 l/min - überflutet werden. Wegen einer möglichen Panik des Verletzten darf sich die Dusche nach der Betätigung nicht selbsttätig abschalten. Das Ventil sollte daher in geöffneter Stellung stehen bleiben.

 

Wenn der ganze Körper abgelöscht bzw. abgeduscht werden soll, empfehlen sich Notduschen mit mehreren Brauseköpfen, die so angeordnet sein müssen, dass das Wasser alle Körperteile erreicht. Die Betätigung erfolgt entweder durch ein Bodenkontaktventil (optimale Lösung) oder durch ein Ventil mit großer Berührungsfläche.

 

Augenspüleinrichtungen und Notduschen sollten nicht mehr als ca. 8 Meter bzw. 16 Sekunden Wegezeit von dem gefährdeten Arbeitsplatz entfernt sein. Die Entfernung sollte umso kürzer sein, je größer die Gefährdung ist. Das verwendete Wasser soll Trinkwasserqualität haben. Notduschen und Augenspüleinrichtungen müssen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit überprüft werden. Für Bereiche, in denen kein fester Wasseranschluss zur Verfügung steht, gibt es Tank-Augenduschen und Augenspülflaschen.

 

Verweise

 

Literatur

  • Laboratorien (BGR 120) / (GUV-R 120)
  • Umgang mit Gefahrstoffen (BGI 546)

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Die Notfallpsychologie lässt sich in eher theoretisch und eher praktisch orientierte Bereiche unterteilen, die sich ergänzen und zum Teil ineinander übergehen.

 

Die theoretisch orientierte Notfallpsychologie befasst sich mit der wissenschaftlichen Forschung und Theoriebildung bezüglich der auftretenden Symptome und Störungen bei Einzelpersonen oder Gruppen, die Notfallsituationen erlebt haben. Sie beschäftigt sich außerdem mit der Entwicklung von Methoden und Betreuungsmaßnahmen sowie der Bewertung ihrer Wirksamkeit und ihres Nutzens. Zu diesem Gebiet gehört beispielsweise die Forschung zur Entstehung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) oder zur Effektivität verschiedener Therapien, wie z. B. psychologischer oder medikamentöser Therapien.

 

Die praktische Notfallpsychologie umfasst Maßnahmen, (Abbildung) die auf die Unterstützung von Personen bei der Belastungsbewältigung sowie auf die Prävention von Langzeitauswirkungen (z. B. PTBS) ausgerichtet sind. So kann ein Gespräch unmittelbar nach einem belastenden Ereignis, z. B. wenn jemand Zeuge eines Unfalls war, zur Entlastung beitragen. Betreuungsangebote umfassen Präventions-, (Akut-)Interventions- und Nachsorgemaßnahmen. Sie richten sich an alle Personen, die von einer Notfallsituation betroffen sind bzw. sein können. Das können sowohl direkt Betroffene als auch indirekt Betroffene - wie Helfer, Augenzeugen, Kollegen oder Angehörige - sein.

 

Maßnahmen der Prävention sind vor allem Schulungen und Informationsvermittlung zur Vorbereitung von Personen auf Notfallsituationen. Dazu gehört unter anderem das Wissen um mögliche Folgen eines traumatisierenden Ereignisses, wie beispielsweise Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Vermeidungsreaktionen und Flashbacks, d. h. das unkontrollierte Wiedererleben von bildhaften Erinnerungen, Gerüchen oder Geräuschen des traumatisierenden Ereignisses.

 

Das Wissen um komorbide, d. h. begleitende Störungen oder körperliche Erkrankungen, die mit dem Trauma in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen, ist ebenfalls wichtig. Zu diesen Störungen gehören beispielsweise Depressionen, Suizidalität, Substanzmissbrauch (Alkohol, Nikotin, Medikamente oder Drogen) und körperliche Beschwerden. Die Betroffenen haben oft auch die sozialen Folgen des Traumas zu bewältigen, wie beispielsweise Familienkrisen, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, Berufsunfähigkeit oder finanzielle und gerichtliche Folgen. Das Wissen um die Folgen traumatisierender Ereignisse kann dazu beitragen, diese als normale Reaktionen auf ein außergewöhnliches Ereignis zu verstehen und beim Auftreten von Symptomen ggf. schneller professionelle Hilfe aufzusuchen.

 

Die Akutintervention umfasst Maßnahmen wie psychologische Erstbetreuung durch Fachpersonal oder kollegiale, d. h. betriebliche Ansprechpartner. Sie findet normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach dem traumatisierenden Ereignis statt. Unter psychologischer Erstbetreuung versteht man, ähnlich wie unter der medizinischen Ersten Hilfe, die elementare Erstversorgung in Form von 1-zu-1-Gesprächen direkt nach dem belastenden Ereignis. Andere Bezeichnungen für die Erstbetreuung sind "psychologische Erste Hilfe", "kollegiale Beratung" oder "Peer Support". Erstbetreuer beherrschen neben Theorien zur Stress- und Traumabewältigung den Umgang mit betroffenen Kollegen nach einer Unfall- oder Notfallsituation. Sie wissen, welche Beanspruchungsfolgen auftreten können und an wen sie ggf. weiterverweisen müssen. Häufig ist nach der Akutintervention keine weiterführende Betreuung notwendig, da die Beschwerden der Betroffenen von selbst abklingen.

 

Psychologische Stabilisierungsmaßnahmen stellen eine weiterführende Form der Betreuung von direkt und indirekt Betroffenen dar, die ihnen bei der Verarbeitung der belastenden Erlebnisse helfen sollen. Sie können unterschiedliche Maßnahmen umfassen, wie z. B. stabilisierende psychotherapeutische Sitzungen, wie Einzel- und Gruppengespräche, Informationsveranstaltungen oder Telefonberatungen.

 

Die Nachsorge bezieht sich auf Maßnahmen wie die Weiterbetreuung der Betroffenen, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag (z. B. Arbeitserprobung) oder auch eine eventuell notwendige psychologische Behandlung. Diese sollte durch approbierte Psychotherapeuten mit traumaspezifischer Zusatzausbildung oder durch geschulte Fachärzte geleistet werden. Ziele der psychologischen Therapie sind unter anderem die Behandlung von Folgestörungen, wie z. B. von posttraumatischen Belastungsstörungen, die Verarbeitung der traumatischen Erfahrung sowie die Integration dieser Erfahrungen in die persönliche Lebensgeschichte der Betroffenen.

 

Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich notfallpsychologische Erstbetreuung nach Schock- oder Unfallereignissen für alle Beteiligten auszahlt. Der Betroffene kann im Notfall mit psychologischer Unterstützung rechnen, die dazu beiträgt, menschliches Leid zu lindern. Gleichzeitig können durch diese zeitnahen psychologischen Maßnahmen Fehlzeiten reduziert und somit Kosten vermieden werden, die auf Grund möglicher langfristiger psychischer und körperlicher Auswirkungen des Schockereignisses entstehen können.

 

Literatur

  • Boege, K./Gehrke, A.: Posttraumatische Belastungsstörungen von Katastrophenhelfern - notfallpsychologische Betreuungsmaßnahmen und persönliche Bewältigungsstrategien. In: Bundesarbeitsblatt 2, 2005
  • Boege, K./Gehrke, A.: Preventing Posttraumatic Stress - Psychological First Aid at the Workplace, Safety Science Monitor., Vol. 9, Issue 1, 2005
  • Hausmann, C.: Handbuch Notfallpsychologie und Traumabewältigung. Grundlagen, Interventionen, Versorgungsstandards. Facultas, Wien 2006
  • HVBG/BUK (Hrsg.): Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention und Rehabilitation von psychischen Störungen nach Arbeitsunfällen, 2006
  • Lasogga, F./Gasch, B.: Notfallpsychologie. Stumpf und Kossendey, Wien 2002
  • Teegen, F.: Posttraumatische Belastungsstörungen bei gefährdeten Berufsgruppen. Prävalenz - Prävention - Behandlung. Hans Huber Verlag, Bern 2003

 

Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de

Quelle: universum Verlag

 

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