Kinder und ihre Eltern müssen darauf vertrauen können, auf Spielplätzen sicher zu sein. Daher gelten besondere gesetzliche Pflichten zur Spielplatzsicherheit für Betreiber von Spiel- und Freizeitanlagen.
Städte, Gemeinden, karitative und sonstige Einrichtungen unterliegen als Spielplatzbetreiber der „Verkehrssicherungspflicht“ und den Landesbauordnungen. Das heißt, sie müssen normierte Spielanlagen und Geräte einsetzen, sie pflegen, unterhalten, prüfen lassen und alles dokumentieren. Dazu ist sachkundiges Personal nötig, das geschult und weitergebildet werden muss, um die Spielplatzsicherheit zu garantieren. Lassen Sie sich von qualifizierten Experten beraten.
Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter stehen bundesweit zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Eine Prüfung von Spiel- und Freizeitanlagen kann als Einzelauftrag oder mit jährlichem Prüfrhythmus erfolgen.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
Gerade Elterninitiativen sollten sich einer fachkundigen Unterstützung bedienen, damit Spielgeräte, die im Eigenbau entstanden sind, nicht anschließend wieder abgebaut werden müssen, da sie nicht den Normen entsprechen und keine Spielplatzsicherheit garantieren.