Spielplatzsicherheit

Wo Kinder sorglos spielen können

Kinder und ihre Eltern müssen darauf vertrauen können, auf Spielplätzen sicher zu sein. Daher gelten besondere gesetzliche Pflichten zur Spielplatzsicherheit für Betreiber von Spiel- und Freizeitanlagen.

 

Städte, Gemeinden, karitative und sonstige Einrichtungen unterliegen als Spielplatzbetreiber der „Verkehrssicherungspflicht“ und den Landesbauordnungen. Das heißt, sie müssen normierte Anlagen und Geräte einsetzen, sie pflegen, unterhalten, prüfen lassen und alles dokumentieren. Dazu ist sachkundiges Personal nötig, das geschult und weitergebildet werden muss, um die Spielplatzsicherheit zu garantieren.

 

Die B·A·D GmbH hilft Ihnen dabei.

Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter stehen bundesweit zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Eine Prüfung von Spiel- und Freizeitanlagen kann als Einzelauftrag oder mit jährlichem Prüfrhythmus erfolgen.

 

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

 

Für jede Anlage erhalten Sie einen separaten Prüfbericht zur Spielplatzsicherheit mit folgenden Inhalten:

  • Beurteilung der gesamten Anlage
  • Beurteilung der einzelnen Geräte und Gerätekombinationen
  • Hinweise auf Abweichungen vom Sollzustand
  • Vorschläge zur Beseitigung eventuell vorhandener Beanstandungen

 

Wir übernehmen auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter in den Bereichen:

  • Erlangung der Sachkunde für die Prüfung von Spielanlagen
  • Fortbildung zur Sicherstellung der Kenntnisse über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben

Gerade Elterninitiativen sollten sich einer fachkundigen Unterstützung bedienen, damit Spielgeräte, die im Eigenbau entstanden sind, nicht anschließend wieder abgebaut werden müssen, da sie nicht den Normen entsprechen und keine Spielplatzsicherheit garantieren.

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