Der Schutz der Mitarbeiter vor Folgen falschen Regalaufbaus, falscher Regal-bedienung/ Regalnutzung liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Regalanlagen und ihre Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Paragraph 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Arbeitsmittel, also auch der Lagereinrichtungen. Umfang sowie der Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt. Unternehmen sind somit verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen systematisch und regelmäßig durch sachkundige/ befähigte Regalprüfer inspizieren zu lassen. Lassen Sie sich von qualifizierten Experten beraten.
Wir helfen Ihnen, durch Hinwirken auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die Haftungsrisiken zu minimieren und damit Arbeitsunfälle zu vermeiden und den damit direkt oder indirekt verbunden Kosten (Ausfallzeit, Neubeschaffung, Reparatur) entgegen zu wirken.Wir untersuchen ortsfeste Regalsysteme auf Schäden bedingt durch Alterung, Verschleiß oder Korrosion und machen auf andere Schäden aufmerksam, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkungen verursacht worden sein können.Durch die Regalprüfung ergeben sich Schnittstellen zu anderen B·A·D- Produkten wie z.B. Gefahrstoffmanagement, Gefahrgutmanagement, Brandschutz, der CE-Konformitätsbewertung und dem Prüfobjektmanagement.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
Für jede Regalanlage erhalten Sie einen separaten Prüfbericht mit folgenden Inhalten:
Wir übernehmen auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter in den Bereichen: