Ein Unternehmer muss auch den Schutz Dritter gewährleisten. Daher hat er sich von der Eignung seiner Mitarbeiter für bestimmte Tätigkeiten zu überzeugen. Dies gilt vor allem beim Führen von Fahrzeugen.
Berufskraftfahrer unterliegen besonderen Eignungskriterien. Wir untersuchen nach den relevanten Rechtsvorschriften. Bei bestimmten Krankheiten oder als Bus-, Taxi- oder Lkw-Fahrer ist es auch bei Privatpersonen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlich, die Eignung zu prüfen.
Für die häufige Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung werden das Sehvermögen und die körperliche Eignung begutachtet. Sind nicht nur medizinische, sondern auch psychologische Aspekte relevant, z.B. bei Suchtkrankheiten, sind medizinisch-psychologische Untersuchungen erforderlich.Unsere Betriebsärzte und deren Assistenzkräfte führen alle nötigen Untersuchungen durch. Dies sind z. B. die Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (z. B. für Gabelstapler) nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 25 (G25) sowie die Eignungsuntersuchungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. Bei Erkrankungen, die die Eignung in Frage stellen, suchen wir mit Ihnen und dem betroffenen Mitarbeiter nach individuellen Lösungen.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
Informationen zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und zu medizinisch-psychologischen Untersuchungen finden Sie unter: