Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und technischen Arbeitsmitteln
Was für mangelhafte Lebensmittel seit einigen Wochen die neue Beschwerdeplattform "Lebensmittelklarheit" des Bundesministeriums für Verbraucherschutz ist, existiert bereits seit geraumer Zeit auch für die Überwachung technischer Produkte: Das internetbasierte Computersystem der Marktüberwachung ICSMS - bietet eine zentrale Möglichkeit, den hierfür zuständigen Behörden verdächtige oder gefährliche Produkte zu melden oder nach solchen zu recherchieren.
Auf der Homepage des ICSMS kann der Verbraucher nach Produkten und der für ihn zuständigen Behörde suchen. Außerdem kann er der zuständigen Behörde Auffälligkeiten oder gar Vorfälle mit Produkten melden. Vom Kinderspielzeug über die Kaffeemaschine bis hin zur Großmaschine – alle Produkte unterliegen dem deutschen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und seinen Einzelverordnungen und können angezeigt werden.
Die Hinweise werden von den jeweils örtlich zuständigen Landesbehörden geprüft, die dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen den verantwortlichen Hersteller, Importeur oder Händler ergreifen können.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist durch das GPSG beauftragt, die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer bei dieser Tätigkeit zu unterstützen und über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und technischen Arbeitsmittel zu informieren.
Im Produktsicherheitsportal der BAuA finden Akteure der Marktaufsicht sowie Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler, Sicherheitsfachkräfte, gewerbliche Einkäufer und nicht gewerbliche Käufer (Verbraucher) in Deutschland wichtigen Informationen zur Sicherheit ihrer Produkte.
Weitere Informationen unter http://www.produktsicherheitsportal.de und http://www.ICSMS.org.
Quelle: BAuA/ICSMS