Deutschland 
 
 
 
06. Juli 2010

 

Schutz vor krebserzeugenden Stoffen erhöhen

Beschränkung gefährlicher Kohlenwasserstoffe in verbrauchernahen Produkten gefordert

Ob Spielzeug, Plastikschuhe oder Werkzeuggriffe - regelmäßig weisen Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in verschiedensten Verbraucherprodukten nach. Eine Initiative Deutschlands soll die gesundheitliche Gefährdung von Verbrauchern durch PAK in Verbraucherprodukten jetzt europaweit bannen und die Umwelteinflüsse dieser Stoffe reduzieren.

Auch wenn eine deutliche Mehrheit der untersuchten Produkte nur gering oder nicht belastet war, wurden bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Proben teils dramatisch hohe PAK-Belastungen gefunden. PAK-freie Alternativen sind zwar verfügbar. Sie können jedoch teurer sein. Einige PAK haben sich im Tierexperiment als krebserregend herausgestellt. Auch in der Umwelt sind PAK aufgrund ihrer Langlebigkeit, ihrer Tendenz sich in Organismen anzureichern und ihrer Giftigkeit ein Anlass zur Besorgnis.

Bisher gibt es weder verbindliche EU-Grenzwerte, noch eine gemeinsame europäische Strategie für eine Verminderung der PAK-Belastung von Verbraucherprodukten. Lediglich für die Herstellung von Autoreifen gilt: Weichmacheröle, die bestimmte krebserregende PAK in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg enthalten, dürfen nicht verwendet werden.

Doch auch Gebrauchsgegenstände und Kinderspielzeug können gefährliche PAK enthalten. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher vor den gefährlichen PAK besser und ausreichend geschützt werden, haben das Bundesumweltministerium und das Bundesverbraucherschutzministerium in enger Kooperation die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Umweltbundesamt gebeten, ein so genanntes Beschränkungsdossier nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH zu erarbeiten. Dieses Dossier enthält eine umfangreiche Darstellung der in verschiedensten Verbraucherprodukten gefundenen PAK-Belastungen, die Abschätzung einer möglichen Verbraucherexposition sowie die resultierenden Gesundheits- und Umweltrisiken. Konkret vorgeschlagen wird eine EU-weite Beschränkung der Verwendung und Vermarktung von PAK-belasteten Produkten.

Anfang Juni legten die Ministerien das Dossier der Europäischen Kommission vor und baten, die Beschränkung nach einem vereinfachten Verfahren umzusetzen (nach Artikel 68 Absatz 2 REACH-Verordnung).  Diese hat nun zu entscheiden, ob sie den deutschen Vorschlag rasch in eine EU-weite Regelung umsetzt.

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt (UBA)