Deutschland 
 
 
 
27. August 2010

 

Nützliche Antworten zu REACH und CLP

Neuer Service des REACH-CLP Helpdesks der BAuA

Das Informationsangebot zum europäischen Chemikalienrecht auf der Internetseite des REACH-CLP Helpdesks wird durch die Veröffentlichung aktueller FAQs (häufig gestellte Fragen) umfassend erweitert. Insbesondere zur CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP = Classification, Labelling and Packaging) kann eine Vielzahl neuer Antworten auf häufig gestellte Fragen in deutscher Sprache unter www.reach-clp-helpdesk.de abgerufen werden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Website der nationalen Auskunftsstelle eingerichtet, um Unternehmen betroffener Branchen detaillierte Informationen zu Themen der REACH- und CLP-Verordnung anbieten zu können. Einige wichtige Fristen laufen zum 1. Dezember 2010 ab. Insbesondere die Registrierung von Stoffen und die Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Auch die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach der CLP-Verordnung wirft noch Fragen auf. Mit den FAQs können sich Betroffene rund um die Uhr gezielt informieren.

 

Quelle: www.baua.de