Psychische Belastungsstörung als Arbeitsunfall anerkannt
Schwere Unfälle mit U-Bahnen, bei denen Menschen verletzt oder getötet werden, geschehen immer wieder – und meistens absichtlich. Die Suizidversuche an U-Bahnhöfen und in Tunneln haben in der Regel auch ganz erhebliche Folgen für Unbeteiligte. So hatte im vorliegenden Fall ein U-Bahn-Fahrer wiederholt Situationen miterleben müssen, in denen sich Personen auf den Gleisen befanden und vom Zug überrollt wurden. Zuletzt kam dem Fahrer eine Person auf den Gleisen entgegen. Obwohl sich kein Unfall ereignete erlitt der Fahrer einen schweren Schock und war lange arbeitsunfähig. Seine Berufsgenossenschaft verweigerte jedoch die Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung, da weder ein Unfall noch eine anerkannte Berufskrankheit vorläge. Der Mann ging vor Gericht.
Nachdem die Klage vorm Sozialgericht Berlin abgewiesen wurde, entschied das Landessozialgericht letztendlich, dass das Erlebnis des Fahrers, welches eine posttraumatische Belastungsstörung verursachte, doch als Arbeitsunfall anzuerkennen sei. Schließlich geschah der Vorfall während der versicherten Tätigkeit und löste einen gesundheitlichen Schaden beim Verunfallten aus. Die Berufsgenossenschaft ist daher verpflichtet, die Kosten von etwa 100 Therapiestunden im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung zu tragen.
Aktenzeichen L 2 U 1014/05