Ratgeber erklärt die wichtigsten Neuerungen
Mit Jahresbeginn ist die neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft getreten.
Betriebe jeder Größenordnung profitieren von einem völlig neuen Konzept, das sich aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammensetzt. Der Umfang der Grundbetreuung wird anhand der branchenrelevanten Arbeitsbedingungen und Gefährdungen ermittelt.
Den betriebsspezifischen Betreuungsanteil legt der Unternehmer selbst fest. In Kooperation mit internen wie externen Experten kann er maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, die den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Unternehmensbedürfnissen gerecht werden. Gleichzeitig erfordert der gewonnene Spielraum mehr Verantwortung und eine ausführliche Auseinandersetzung mit Arbeitssicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter.
Mit einem interdisziplinären Team an 200 Standorten unterstützt die B·A·D-Gruppe Unternehmen bei Analyse, Planung, Umsetzung und Evaluation ihres Betreuungsbedarfs und sorgt damit für Rechtssicherheit und Effizienz.
Der neue Ratgeber zur Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und erläutert wie Unternehmen die Qualität von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz optimieren können.
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