Deutschland 
 
 
 
02. Juli 2010

 

Aus BGV A2 wird DGUV V2

Neue Grundlage für den Arbeitsschutz ab 2011

Die Grundlage für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen ist derzeit die BGV A2. Aller Voraussicht nach wird diese jedoch ab dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 abgelöst. 

Was bedeutet dies für den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen? Das Ziel der neuen DGUV Vorschrift 2 ist es, individuelle Besonderheiten von Unternehmen und Branchen im Arbeits- und Gesundheitsschutz stärker zu berücksichtigen. So wird zukünftig zwischen einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung unterschieden. Je nach Betrieb kann der Anteil an arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen neu ermittelt werden, um die Aktivitäten im Arbeits- und Gesundheitsschutz besser auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zuschneiden zu können.   

Die B·A·D-Gruppe ist ein Systemanbieter, der schon heute den neuen Erfordernissen der DGUV Vorschrift 2 Rechnung trägt. Wir bieten alle erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand und stehen unseren Kunden an über 200 Standorten in Deutschland und Europa zur Verfügung.

 

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